Weiterbildung: Nicht nur für jene, die bereits schon viel haben

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Verfasst durch Peter Sigerist, SGB-Zentralsekretär Ressort Bildung

Lange Jahre stand Bundesrat Couchepin unbeirrt auf der Bremse. Dann wurde er durch Didier Burkhalter abgelöst, und es gab Wind im Dossier: Der Bundesrat beschloss die Ausarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes. Haben alle, die sich seit Jahren für eine bedürfnisgerechte Förderung der Weiterbildung eingesetzt haben, zu früh aufgeatmet? Wer den bundesrätlichen Auftrag an die Expertenkommission aufmerksam liest, wer deren Zusammensetzung überprüft, der wird am guten Willen der Exekutive zweifeln: Das noch zu erarbeitende Gesetz soll keinen neuen Fördertatbestand verankern, und die Sozialpartner sollen, wie viele andere Akteure auch, lediglich konsultiert werden. 

Mit anderen Worten: der Bundesrat will kein verbessertes Weiterbildungsangebot für sozial Benachteiligte. Wer das will, muss seine Energie auf das Parlament richten. In Bildungsfragen hat dieses bereits mehrmals dem Bundesrat Gefolgschaft verweigert und stattdessen die Bedürfnisse der Lernenden und der Lehrenden höher veranschlagt. So etwa seinerzeit bei der Botschaft zur Förderung der Bildung, Forschung und Innovation, (wo die jüngsten mickrigen Bundesratsvorschläge erneut korrigiert werden müssen).

Der SGB verlangt ein klares Anforderungsprofil für das Weiterbildungsgesetz. Er fordert das Recht auf eine alle 5 Jahre stattfindende Standortbestimmung, 5 Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr, neue Angebote für funktionale Analphabet/innen und eine Sprachoffensive für Migrant/innen.

Das Parlament wird gefordert sein. Von selbst stellt sich mehrheitsfähig nicht die Erkenntnis ein, dass das neue Gesetz vorrangig die Weiterbildung Benachteiligter fördern muss. Zurzeit ist nicht mal gesichert, ob die Anbieter von Kursen im Bereich der bildungsmässig besonders Benachteiligten die bisher über den Kulturförderartikel gesteuerte Unterstützung weiter erhalten werden. Die Weiterbildungsakteure müssen sich hier durchsetzen können.

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

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nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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