Die Krise und der voraussehbare starke Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit müssten eigentlich dazu anleiten, finanzielle Barrieren der Ausbildung zu beseitigen. Das tut das Konkordat nicht. Der SGB bedauert insbesondere:
1. die niedrigen Beträge, die Lernenden auf der Sekundarstufe II (Berufsbildung, Gymnasium etc) zugestanden werden sollen. Die EDK empfiehlt nämlich als Minimum des Maximalbeitrages (dieser wird gesprochen, wenn die ersuchende Person alle „negativen“ Bedingungen erfüllt) lediglich Fr. 12'000.- pro Jahr Verabschiedet sich die EDK damit von ihrem deklarierten Ziel, dass 95 % aller Jugendlichen eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren sollen? Dieser Betrag ist vor allem für jene zu tief, die in Vollzeitausbildung ihre Berufsmatura absolvieren. Während eines ganzen Jahres müssen diese Jugendlichen, die zuvor eine Lehre abgeschlossen haben, auf ein Einkommen verzichten. Die tiefen Stipendien schrecken also geradezu vor einer beruflichen Weiterentwicklung ab. Dabei wäre eine solche Berufsmatura-Ausbildung auch eine effiziente Massnahme gegen die Jugendarbeitslosigkeit: Ein Jugendlicher in so einer Vollzeitausbildung schafft einen Arbeitsplatz für einen anderen - und kehrt ein Jahr später mit gesuchten Kenntnissen auf den Arbeitsmarkt zurück. Der SGB hofft deshalb, dass die einzelnen Kantone das vom Konkordat vorgesehene Minimum überschreiten werden.
2. Im Tertiärbereich (Universitäten, Fachhochschulen, weiterführende Berufsbildung) ermöglicht das Konkordat, dass ein Drittel der Stipendien in Form von Darlehen verliehen wird. Die EDK blendet die wachsende Verschuldung der Jugendlichen und deren verheerende Konsequenzen aus. Die Kreditkartenverschuldung in den USA scheint nicht bemerkt worden zu sein. Der SGB fordert die Kantone auf, Stipendien nicht durch Darlehen zu ersetzen.
Positiv am Konkordat ist, dass die höhere Berufsbildung klar als erweiterte berufliche Grundbildung und nicht mehr als Weiterbildung definiert ist, was den Stipendienzugang erleichtern wird.