Trotz positivem Trend noch einige Baustellen

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Verfasst durch Véronique Polito

Bilanz zehn Jahre neues Berufsbildungsgesetz

2004 ist das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft getreten. In diesen zehn Jahren hat sich die Berufsbildung insgesamt erfreulich entwickelt. Es gibt heute wieder mehr Lehrstellen als vor 15 Jahren. Dennoch: es bleiben viele Herausforderungen – auch qualitativer Art und auch für die Gewerkschaften.

Das neue Berufsbildungsgesetz nahm wesentliche Forderungen der gewerkschaftlichen Bildungspolitik auf. Es war ja auch so etwas wie der indirekte Gegenvorschlag zur stark gewerkschaftlich geprägten, 2003 vom Volk verworfenen Lehrstelleninitiative. Das neue Gesetz prägte einen Willen zum Aufbruch in der Berufsbildung. Viele Akteure unterschiedlicher Herkunft waren gewillt einen Weg aus der Krise zu bahnen. Die hatte sich vor allem darin gezeigt, dass Wirtschaft und Gesellschaft während mehr als einer Dekade zu wenig Lehrstellen und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt hatten.

Das Gesetz hat zu einer kohärenteren und wirksameren nationalen Lenkung der Berufsbildung geführt. Es hat dazu die Partnerschaft zwischen Bund, Kantonen und „Organisationen der Arbeitswelt“, also den Gewerkschaften und Arbeitgeber-Organisationen, gefördert.

Wieder mehr Lehrstellen

Das neue Gesetz hat dem Bund neue Interventionsmittel verliehen. Seit seinem Inkrafttreten sind beträchtliche Anstrengungen unternommen worden, um den Lehrstellenmarkt zu dynamisieren. So hat sich die Zahl der Lehrstellen seit 2005 für die aus der obligatorischen Schule Entlassenen um mehr als 25% erhöht (76'000 Lehrstellen im Jahr 2005 und 95'500 Lehrstellen 2013). 2011 hat die Zahl der in der Schweiz angebotenen Lehrstellen jene der eine Lehrstelle suchenden Jugendlichen überstiegen. 15 Jahre zuvor hätte man sich dies schlicht nicht vorstellen können. Dazu gehört, dass Jugendliche in Schwierigkeiten seither besser betreut werden. Die Einrichtung einer zweijährigen Berufsausbildung, die zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsattest (EBA) führt, hat sich als gutes Integrationsinstrument für Jugendliche erwiesen, die einer anspruchsvolleren Ausbildung nicht gewachsen sind.

Trotz neuem Gesetz und neuer Aktualität der Berufsbildung sind nach wie vor zahlreiche Baustellen vorhanden. Die Unsicherheit des Arbeitsmarktes und dauernder struktureller Wandel verlangen von der Berufsbildung eine ständige Anpassung. Der SGB sieht für die nächsten zehn Jahre mehrere Handlungsfelder.

Aufsicht und Schutz gewährleisten

Im neuen BBG obliegt die Lehraufsicht voll den Kantonen. Deshalb sind die Modalitäten der Umsetzung sehr unterschiedlich. Die Ressourcen variieren stark von Kanton zu Kanton. Die interkantonale Koordination ist rudimentär. Auf nationaler Ebene verfügen wir weder über eine Übersicht noch über Mittel für eine Auswertung.

Der Schutz der jugendlichen Lehrlinge wird in der Berufsbildung vernachlässigt. Schutzmassnahmen sind weitestgehend an das Arbeitsgesetz gebunden, dessen Umsetzung traditionell den Arbeitsmarktbehörden obliegt. Die intensiven Diskussionen zur Frage der Absenkung des Jugendschutzalters für gefährliche Arbeiten während der Lehre haben die zahlreichen Mängel des Systems aufgedeckt. Dabei hat sich gezeigt, dass viele Lehrlinge aufgrund mangelnder Prävention und ungenügender Kontrolle unnötigerweise Risiken ausgesetzt sind. Hier bleibt noch viel zu tun.

Zugang für alle Jugendlichen

Obwohl (insbesondere auf dem Lehrstellenmarkt) zahlreiche Anstrengungen unternommen wurden, um den Zugang der Jugendlichen zur beruflichen Grundbildung zu verbessern, erlangen immer noch rund 10% der Jugendlichen nach Ende der obligatorischen Schule kein Abschlussdiplom. Die Zahl der Jugendlichen, die auf einen Ausbildungsplatz warten, verharrt seit mehreren Jahren auf hohem Niveau (16'500 Jugendliche im Jahr 2013 = mehr als 10% eines Jahrgangs). Paradoxerweise steigt die Zahl der nicht besetzten Lehrstellen (8’500 im Jahr 2013). Die Unternehmen beschweren sich immer häufiger, nicht die geeigneten Kandidat/innen zu finden. Da die Qualifikationsansprüche auf dem Arbeitsmarkt zunehmen, wird sich die Problematik der Unterqualifizierung von Jugendlichen, die neu auf den Arbeitsmarkt gelangen wollen, in den nächsten Jahren noch zuspitzen.

Erwachsenen Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung erleichtern

Das neue BBG hat für Erwachsene (ab 25 Jahre) neue Zugangswege zur beruflichen Grundausbildung eröffnet (z.B. durch Validierung von Bildungsleistungen). Die Absicht ist richtig, die Ergebnisse sind jedoch bisher schlecht. Nur wenige Erwachsene haben heute Zugang zur beruflichen Grundausbildung. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat kürzlich in einem noch nicht veröffentlichten Bericht festgestellt, dass die meisten Erwachsenen bis heute den klassischen Bildungsweg wählen, also die duale Lehre, die für Jugendliche konzipiert worden ist. Einerseits zeigen sich hier aus gewerkschaftlicher Sicht Probleme: Die Anstellungsbedingungen von Lehrlingen sind zumeist nicht reglementiert (aus dem Anwendungsbereich der GAV ausgeschlossen) und entsprechen nicht denen eines erwachsenen Angestellten (insbesondere beim Lohn). Andererseits zeigt sich, dass Konzeption und Umsetzung der Ausbildungswege für Erwachsene mangelhaft sind.

Notwendig ist zudem die Reform der höheren Berufsbildung. Ihre Bedeutung wurde während der Erarbeitung des neuen BBG deutlich unterschätzt. Das hat zu einer deutlichen Benachteiligung der Berufsleute gegenüber den Akademikern geführt. Der SGB plädiert darum für eine grundlegende Systemreform: Arbeitnehmende, die sich auf eine Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung vorbereiten, sollen für ihre Aufwendungen vom Bund unterstützt werden können. Dafür braucht es eine markante Erhöhung der Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand in Form einer direkten Rückvergütung der Kursgebühren.

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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