Der SGB unterstützt in seiner heute veröffentlichten Vernehmlassungsantwort den Lehrplan 21. Er hält ihn für einen unerlässlichen Schritt hin zur Schulharmonisierung in der Deutschschweiz. Der Lehrplan 21 geht jedoch zu wenig weit. Während sich die Kantone der Romandie im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung seinerzeit verpflichteten, ihren plan d’études romand anzuwenden, bleibt der Lehrplan 21 fakultativ. Ohne entsprechende politische Vereinbarung zwischen den Deutschschweizer Kantonen steht zu befürchten, dass der Lehrplan 21 während seiner Umsetzung zahlreiche Veränderungen erfahren wird. Der SGB bedauert zudem, dass der Lehrplan keine Harmonisierung der Stundenpläne vorsieht. Er verpasst so eine Chance, die Ungleichheiten zwischen den Kantonen abzubauen und eine Basis für die Entwicklung der Tagesschule zu bilden.
Der SGB verlangt eine Stärkung der Berufsberatung. Den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II vorzubereiten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des 3. Zyklus. Die Jugendlichen sind in diesem heiklen Alter professionell zu unterstützen und zu beraten. Eine Professionalisierung dieser Orientierung würde bei den Jugendlichen manche Irrtümer und Fehlentscheide verhindern und die Übergangsphase nach der obligatorischen Schule verkürzen.
Gegenüber den Kantonen zieht der SGB die Alarmglocke: Die verbreiteten Sparprogramme schlagen voll auf die Bildungsbudgets durch und bedrohen so den Lehrplan 21. Der SGB verlangt vielmehr, dass die Kantone genügend Lehrpersonal vorsehen, damit den pädagogischen Herausforderungen der Reform entsprochen und jedem Kind ermöglicht wird, die Mindestkompetenzen zu erreichen. Dazu müssen die Kantone auch in die Weiterbildung der Lehrpersonen investieren.
Auskünfte
- Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29