Mit diesem Text lanciert der SGB ein neues Berufsbildungskonzept für das lebenslange Lernen. Im Zentrum steht:
1. Das Recht auf Bildung für alle – mindestens bis zu einem Abschluss auf der Sekundarstufe II (Berufslehre oder Allgemeinbildung).
2. Die Förderung der Höheren Berufsbildung (Fachausweis, „Meisterprüfung“, Höhere Fachschule u.a.m.).
3. Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) hat zwingend die Fachhochschulen als Teil der Berufsbildung zu verankern.
4. Die Förderung des Systems „Validierung von Bildungsleistungen“.
5. Das Recht für alle auf eine alle 5 Jahre durchzuführende Standortbestimmung bei der Berufs- und Laufbahnberatung.
6. Das Recht auf 5 Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr für alle.
7. Bildungsmassnahmen zur Förderung der Integration von Migrant/innen.
8. Massnahmen gegen Illettrismus.