Der Ständerat hatte am 17.3.11 gegenüber dem Bundesrat immerhin den ersten Schritt getan und die Hälfte der notwendigen 100 Millionen bewilligt, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Gemäss Berufsbildungsgesetz müsste der Bund bereits seit 2008 einen Viertel der öffentlichen Ausgaben in der Berufsbildung – im Wesentlichen die Kosten für die Berufsfachschulen und einen Teil für die Höhere Berufsbildung – den Kantonen überweisen. Das tat dieser aber bisher nicht. Mit diesem eindrücklichen Entscheid hat der Nationalrat dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilt – sofern der Ständerat in der Differenzbereinigung nachzieht, wovon allerdings auszugehen ist. Damit hat das Parlament den Bundesrat im BFI-Prozess bereits zum zweiten Mal korrigiert – zu Gunsten höherer Investitionen in die Bildung, diesmal insbesondere in die höhere Berufsbildung.
Dieser bildungspolitisch erfreuliche Entscheid erleichtert nun die Diskussionen am „runden Tisch“ der Sozialpartner, des Bundes und der Kantone zur Stärkung der Höheren Berufsbildung. Die etwas unter Druck geratene Höhere Berufsbildung soll nicht nur international besser positioniert werden, sondern sie soll auch, vor allem im Interesse der Studierenden, besser öffentlich finanziert werden. Der SGB hat in diesem Prozess und für diesen ersten wichtigen Erfolg eine zentrale Rolle gespielt.