In die gute Richtung, aber zu zaghaft

  • Bildung & Jugend
Medienmitteilung
Verfasst durch Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB

Das heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung gebrachte Weiterbildungsgesetz geht zwar in die gute Richtung, die Schritte dahin sind jedoch zu wenig bestimmt. Primäres Verdienst des Rahmengesetzes ist es, den historisch bedingten Wildwuchs der Weiterbildung vermehrt zu strukturieren. 

Der SGB begrüsst insbesondere den Willen des Bundesrates, Grundkompetenzen der Erwachsenen (Lesen, Schreiben, Rechnen, Anwendung der Informationstechnologien) systematischer zu fördern. Die dazu zur Verfügung gestellten Mittel sind jedoch viel zu bescheiden.

Der SGB bedauert, dass die Bundesrats-Konzeption der Weiterbildung allzu liberal geprägt ist. Denn der Bundesrat bindet Weiterbildung vor allem an Eigenverantwortung und -initiative der Individuen. Damit nimmt er die Arbeitgeber aus der Pflicht. Diese aber müssen – und sei es nur aus Eigeninteresse – in der Weiterbildung ihrer Beschäftigten eine zentrale Rolle wahrnehmen.

Die Einführung eines gesetzlich garantierten bezahlten Weiterbildungsurlaubes wäre eine Massnahme, die die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen würde.

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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