Im Grundsatz nein, hier pragmatisch Ja

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Verfasst durch Véronique Polito, SGB-Zentralsekretärin

Sessionsvorschau: Steuerabzüge bei beruflicher Weiterbildung

Der Nationalrat wird darüber zu befinden haben, inwieweit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung bei den Steuern abziehbar sind. Der SGB sagt aus pragmatischen Gründen Ja, grundsätzlich bevorzugte er Bildungsgutscheine.

Die Vorlage sieht vor, dass die Kosten einer beruflichen Neuausrichtung und Weiterbildung künftig abziehbar sind. Für nachgeholte Abschlüsse auf Sekundarstufe II, etwa das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis, soll dies nicht gelten, ebenso wenig für allgemeinbildende Kurse. Bundesrat und Ständerat wollen die Abzüge plafonieren. Die Bundesratsvorlage schätzt die Steuereinbussen für den Bund auf über 5 Mio. Franken pro Jahr. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission empfiehlt Rückweisung der Vorlage. Statt eines Steuerabzugs fordert sie Bildungsgutscheine. Weiterbildungswillige könnten so die ihnen entstehenden Kosten verringern.

Der SGB stellt sich im Grundsatz gegen eine Erweiterung der Steuerabzüge und die damit verbundenen finanziellen Einbussen für den Staat. Dennoch begrüsst der SGB den vorliegenden Vorschlag, denn dieser vereinheitlicht die heute sehr voneinander abweichenden kantonalen Praktiken und ermöglicht so mehr Steuergerechtigkeit.

Dass Abschlüsse auf Sekundarstufe II nicht abzugsberechtigt sind, bedauert der SGB. Diese Festlegung diskriminiert alle, die im Erwachsenenalter einen Lehrabschluss nachholen. Dabei sollte es eine politische Priorität sein, Personen mit wenig beruflichen Qualifikationen den Zugang zu einem Berufsabschluss zu erleichtern. Steuervorteile bei einer Weiterbildung sollten somit auch für sie gelten.

Aus der Sicht des SGB sind Steuerabzüge jedoch nicht das ideale Instrument, um berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern. Der Vorschlag der Kommissionsminderheit, dass der Bundesrat eine Vorlage mit Bildungsgutscheinen ausarbeiten soll, womit die Betroffenen ihre Weiterbildung bezahlen könnten, ist somit weiter zu verfolgen. Im Jahr 2009 hatte der SGB bereits einen solchen Vorschlag gemacht, um Jugendliche zu einem höheren Berufsabschluss zu motivieren. Denn gerade auf dieser Stufe mangelt es an Personal. Deshalb ist hier rasches Handeln des Bundes dringlich.

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

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nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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