Höhere Beiträge für AbsolventInnen höherer Berufsbildung

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Verfasst durch Laura Perret Ducommun

Gewerkschaftliches Beharren zahlt sich aus!

Wer sich auf eine eidgenössische Berufsprüfung vorbereitet, wird vom Bund ab nächstem Jahr finanziell markant besser unterstützt. Das hat der Bundesrat am 15. September 2017 beschlossen. Auch auf gewerkschaftlichen Druck hin.

Wer eine höhere Berufsbildung anpackt, kann ab dem 1.1.2018 neu verlangen, dass ihm 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet werden. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9'500, für höhere Fachprüfungen maximal 10'500 Franken. Diese neuen Subventionen, stets nach der Ausbildung ausbezahlt, korrigieren eine alte Ungleichheit zwischen höherer Berufs- und höherer Allgemeinausbildung. Denn AbsolventInnen der höheren Berufsbildung blättern dafür gut und gern mal 20'000 oder mehr Franken hin. Ein Bachelor-Abschluss auf Hochschulebene kostet demgegenüber im Durchschnitt rund 6'000 Franken. Die Gewerkschaften hatten seit langem gefordert, die AbsolventInnen der höheren Berufsbildung vermehrt zu unterstützen. Es ist also ein Erfolg zu vermelden.

Wer knapp dran ist, bekommt Unterstützung vorher

Gleichzeitig haben die Linke und die Gewerkschaften einen weiteren Fortschritt durchsetzen können. Immer wieder konnten Ausbildungswillige mit magerem Portemonnaie die Kursgebühren nicht aufbringen, weil sie zu lange auf die Auszahlung der Bundesbeiträge warten mussten. Sie können nun einen Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung stellen. Der Bundesrat wollte ursprünglich diesen Vorbezug nur für die Allerärmsten ermöglichen. So etwa bei einer alleinstehenden Person erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 2'107.- Wer kann mit einem solchen Lohn in der Schweiz würdig leben? Niemand!

Schwelle angehoben

Deshalb verlangte der SGB eine Anhebung dieser Schwelle - und ein Modell, das sich auf die Ergänzungsleistungen stützt. Bei unseren Berechnungen kamen wir auf einen Betrag von 3300.- brutto pro Monat. Der Bundesrat korrigierte sich mittlerweile auf 3200.-, eine Annäherung also, die wir als Fortschritt Nr. 2 festhalten können. Und vor allem eine effiziente Hilfe an minderbemittelte Ausbildungswillige, die dank Weiterbildung ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern können.

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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