Gewerkschaften erzielen erste Erfolge

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Verfasst durch Peter Sigerist, SGB-Zentralsekretär Ressort Bildung

Am 1. Januar 2010 traten neue Finanzierungsmassnahmen im Bereich der Bildung in Kraft. In der höheren Berufsbildung sind zusätzliche Finanzierungsmassnahmen absehbar, und ein neues Weiterbildungsgesetz ist unterwegs. Der SGB hat mit seiner Hartnäckigkeit die Türe zur Bildung für viele weiter aufgestossen.

Mit Jahresbeginn ist die sogenannte „3. Stufe der Stabilisierungsmassnahmen des Bundes“ in Kraft getreten. Sie beinhaltet Massnahmen wie die Finanzierung von Weiterbildungsmassnahmen für Kurzarbeitende (30 Mio. Franken), monatliche Lohnzuschüsse von 1000 Franken für eine Vollzeitstelle, die unbefristet an eine Person vergeben wird, die jünger als 30 ist und zuvor mehr als 6 Monate arbeitslos war (12 Mio.). Für Bildungsmassnahmen im Energiebereich, befristete Anstellungen und für Lehrabgänger/innen sind weitere 215 Mio. vorgesehen (Details s. www.stabilisierung.ch). Zentral ist, dass diese Mittel rasch abgerufen werden und damit das Terrain für eine 4., erweiterte Stufe vorbereitet werden kann. Der SGB hat mit seinem Programm: „Bildungsmassnahmen gegen die Krise“ bereits Anfang 2009 den Weg vorgespurt (s. www.sgb.ch / Themen / Bildung).

Hoffnung auf bessere Finanzierung der HBB-Studierenden

Seit gut zwei Jahren wird die Zukunft der höheren Berufsbildung (HBB) unter den entscheidenden Akteuren, den Berufsverbänden (Dachverbände der Arbeitgeber und -nehmer), den Kantonen (EDK) und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), intensiv diskutiert. Ein erster Versuch zur Neuregelung und -finanzierung im Rahmen einer Masterplangruppe wurde mittlerweile auf Initiative des BBT in eine Art runden Tisches zur Zukunft der HBB umgepolt. In diesem Rahmen werden nun die verschiedenen Finanzierungsmodelle vertieft geprüft. Gleichzeitig wird auf Antrag des SGB geklärt, ob die vorbereitenden Kurse auf Abschlüsse der HBB im Berufsbildungsgesetz als subventionsberechtigt einzustufen sind.

Der SGB und KV Schweiz haben letztes Jahr gemeinsam die Initiative gestartet, mit einem Bildungsgutschein über 5000 Franken für alle erfolgreichen Lehrlinge den Zugang zur HBB zu erleichtern. Insbesondere die in der HBB wenig vertretenen Frauen sollen so für diese Weiterbildung ermuntert werden (s. www.sgb.ch / Themen / Bildung). Praktisch zeitgleich wurden in acht Kantonen entsprechende Vorstösse eingereicht. Im Kanton Bern wurde nun der Vorstoss von der Regierung zur Prüfung entgegengenommen. Auch das BBT erklärte sich bereit, die nachfrageorientierte Finanzierung im Bereich der HBB zu prüfen.

Neues Weiterbildungsgesetz unterwegs

Bereits an der ersten Sitzung des Bundesrates mit Didier Burkhalter konnte die jahrelange Blockade gegen ein neues Weiterbildungsgesetz (WBG), hauptsächlich von Pascal Couchepin betrieben, aufgehoben werden. Eine einzusetzende Expertenkommission muss dem Bundesrat bis 2011 einen Gesetzesentwurf  unterbreiten. Das Risiko besteht allerdings, dass die bürgerliche Mehrheit, hörig dem Arbeitgeber- und dem Gewerbeverband, die beide ein WBG bekämpfen, nur ein zahnloses Rahmengesetz verabschiedet, das höchstens eine neue Bildungskontrollbürokratie, aber keinen erweiterten Zugang für die Arbeitnehmenden in die Weiterbildung ermöglichen wird.

Der SGB legt deshalb für das WBG zwei Schwergewichte: 

  •  Die rund 600'000 Erwachsenen, die trotz Volksschule und beruflicher Grundbildung die Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen und Informatik) nicht genügend beherrschen, müssen bedürfnisgerechten Zugang zu günstigen Bildungsangeboten erhalten. 
  • Im WBG und im Obligationenrecht muss ein Recht auf einen Bildungsurlaub von 5 Tagen/Jahr verankert werden. Darüber hinaus soll der freie Zugang für alle Erwachsenen, auch für die älteren Arbeitnehmenden, zur Berufs- und Laufbahnberatung garantiert werden.

Der Dachverband der Weiterbildungsanbieter, Sveb, dem auch Movendo und der SGB angehören, hat in einem eigenen Gesetzesentwurf den Weiterbildungsurlaub aufgenommen, was die Medien stark beachtet haben. Innerhalb des Sveb ist diese Prioritätensetzung allerdings umstritten.

Der Kanton Zürich hat seine Steuerabzüge für Weiterbildungsausgaben (v.a. von KV Schweiz gefordert) ab 2010 deutlich erweitert und dabei die berufsbegleitenden Bildungsmassnahmen besonders berücksichtigt (Merkblatt auf www.steueramt.zh.ch).

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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