Der Bundesrat hat mit seinem heute vorgestellten Gegenvorschlag die Notwendigkeit erkannt, das aktuell viel zu wenig harmonisierte Stipendiensystem zu verstärken.
Der SGB begrüsst diesen Schritt. Er bezweifelt jedoch, ob der bundesrätliche Vorschlag die Probleme zu lösen vermag. Denn dieser enthält nur Detailverbesserungen der aktuellen Gesetzgebung. Dabei berücksichtigt er einige formelle Bestimmungen, die im interkantonalen Stipendienkonkordat vorgesehen sind, das 2009 durch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) ratifiziert wurde, aber mangels Interesse der Kantone noch nicht in Kraft getreten ist. Die bundesrätlichen Korrekturvorschläge sind eher kosmetischer Natur und enthalten leider keine direkte materielle Verbesserung. So könnten die Kantone weiterhin bestimmen, nach welchen (insbesondere: finanziellen) Kriterien sie Stipendien oder Darlehen verteilen wollen.
Der SGB hat die vom VSS lancierte Volksinitiative stets unterstützt. Der SGB fordert mehr Chancengleichheit in der Bildung – und damit einen Vorschlag, der eine wirkliche Harmonisierung der Stipendien auf Bundesebene erlaubt. Der Zugang zu höherer Bildung darf nicht mehr von sozialer oder geographischer Herkunft geprägt sein.