Der Bundesrat zielt an den Bedürfnissen der höheren Berufsbildung vorbei

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Verfasst durch Véronique Polito

SGB befürwortet die Volksinitiative oder dann einen substanziellen Gegenvorschlag

Der Bundesrat lehnt die Stipendieninitiative ab und will bloss einen zahnlosen Gegenvorschlag. Die spezifischen Bedürfnisse der höheren Berufsbildung blendet er schlicht aus. Der SGB spricht sich für die Initiative aus. Noch diesen Monat wird das Geschäft von den zuständigen Parlamentskommissionen behandelt.

Die Stipendien sind das Stiefkind im schweizerischen Bildungssystem. Zwischen 1990 und 2009 ist ihr Volumen um 11 % gesunken. Gleichzeitig hat die Zahl der Ausbildenden ständig zugenommen 1990 betrug der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Stipendien für die Sekundarstufe II und die Tertiärstufe 40 %; heute beläuft er sich nur mehr auf 8 %. Zudem führte der fehlende Harmonisierungswille zu einem kantonalen Durcheinander mit inakzeptablen Ungleichbehandlungen.

Gegenvorschlag blendet Berufsbildung aus

Was sich da im indirekten bundesrätlichen Gegenvorschlag als „Harmonisierung“ ausgeben will, ist bloss ein Verweis auf einige Bestimmungen des Interkantonalen Stipendien-Konkordates. Diese Bestimmungen haben nur sehr marginale Auswirkungen gehabt. Für die Berufsbildung bringen sie keine Besserung. Im Gegenteil: einige Bestimmungen schränken für Absolvent/innen der höheren Berufsbildung das Recht auf Finanzhilfe ein, gehe es nun um Stipendien oder Darlehen. Heute bekommen nur 3 % aller Personen in einer höheren Berufsbildung eine Unterstützung. Das ist der tiefste Anteil in allen Ausbildungskategorien (Durchschnitt: 8 %). Dabei sind die Absolvent/innen der höheren Berufsbildung keineswegs privilegiert; sie stammen vielmehr aus bescheidenen Milieus. Wenn sie ihre Ausbildung auf Stufe Tertiär B fortsetzen, haben sie bedeutende persönliche und finanzielle Opfer zu erbringen, weil die Ausbildungskosten dieser Stufe viel höher sind als auf universitärem Niveau.

„Stipendien statt Sozialhilfe“: der Appell der SKOS

2011 stellte die SKOS in einem Bericht bedeutende Unvereinbarkeiten zwischen den Systemen der kantonalen Sozialhilfe und jenen der Stipendien fest: Weil der Lehreintritt die finanzielle Lage der Jungen und ihrer Familie verschlechtern könne, würde ein Teil der Jugendlichen entmutigt, eine Lehre zu absolvieren. In ihrem Bericht plädiert die SKOS dafür, eine Grundlage zu erarbeiten, die es ermögliche, die Systeme des Stipendienbezugs und der Sozialhilfe zu harmonisieren.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates ignoriert diese Feststellungen. Er wird gar dazu beitragen, die unbefriedigende Lage zu zementieren.

Bundesrat nimmt Verantwortung nicht wahr

Der Bundesrat zeigte anfangs Willen, die von der Initiative aufgeworfenen Fragen anzugehen, indem er einen ersten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung schickte. Dann allerdings buchstabierte die Exekutive zurück und stellte in der endgültigen Version eines Gegenvorschlags ausschliesslich auf das interkantonale Stipendienkonkordat ab. Das Konkordat ist jedoch institutionell schwach und hat nur minime Auswirkungen auf die Praxis der Kantone. De facto verzichtet der Bund damit auf die Anwendung seiner Kompetenz, und dies genau in einem Bereich, in dem ihn die Verfassung beauftragt, die Kriterien einer nationalen Harmonisierung selbst festzulegen. So entledigt sich der Bundesrat seiner Verantwortung gegenüber den Kantonen.

Der SGB unterstützt die Volksinitiative des VSS

Das aktuelle Stipendienwesen ermöglicht keine Chancengleichheit im Bildungszugang. Der SGB hat die Stipendieninitiative aktiv unterstützt, insbesondere weil diese:

- die Kompetenzen des Bundes genauer festlegt und die Harmonisierung der Stipendienvergabe begünstigt,

- die Ungleichbehandlung von Berufs- und akademischer Bildung abschwächt,

- dem Bund ermöglicht, jene Kantone zu fördern, die auch Lehrlinge finanziell unterstützen.

Für den SGB ist klar: Wenn das Parlament die Volksinitiative nicht unterstützen will, dann soll es wenigstens einen direkten Gegenvorschlag mit dem Charakter einer echten Alternative zum Volksbegehren erarbeiten.

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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