Den Lehrlingen trotz Corona-Krise die Möglichkeit geben, ihre Abschlüsse unter den bestmöglichen Bedingungen zu erwerben: Dieses Ziel wird dank der zwischen den Sozialpartnern gefundenen Lösung erreicht. Es sieht praktische Prüfungen unter Einhaltung von Gesundheitsstandards vor und garantiert die Qualität der in diesem Jahr verliehenen Qualifikationen. Es geht jetzt darum, die ordnungsgemässe Einstellung von Lehrlingen für das nächste Jahr sicherzustellen, insbesondere durch eine verstärkte Unterstützung der Ausbildungsbetriebe.
Die Sozialpartner haben sich am 9. April auf Regelungen geeinigt, die es den 75.000 Auszubildenden im letzten Lehrjahr ermöglichen, ihren Abschluss bis zum Sommer zu erwerben. Die Massnahmen des BAG zum Schutz der Lehrlinge, aber auch der Experten und der betrieblichen Ausbildner werden respektiert. Während die Schulprüfungen für Allgemeinwissen und Fachkenntnisse nicht stattfinden, können die praktischen Prüfungen durchgeführt werden. Jede Branche wird für die praktische Arbeit aus drei Varianten wählen können. Auf diese Weise kann den besonderen Gegebenheiten der verschiedenen Branchen und Kantone Rechnung getragen werden. Lehrlinge erhalten so die für den Arbeitsmarkt nötigen anerkannten Diplome.
Der SGB spielte eine aktive Rolle beim Aufbau dieses Kompromisses und begrüsst dessen Annahme durch den Nationalen Berufsbildungsgipfel unter der Leitung des von Bundesrat Guy Parmelin. Der SGB erwartet von den kantonalen Behörden und Berufsverbänden, dass die praktischen Prüfungen im Einklang mit den Gesundheitsvorschriften durchgeführt werden und dass die Überwachung der Prüfungen in diesem Jahr intensiviert wird, um faire und gerechte Prüfungs- und Beurteilungsbedingungen für die Lehrlinge zu gewährleisten. In stark belasteten Sektoren wie dem Gesundheitswesen oder dem Einzelhandel fordert der SGB, dass den praktischen Prüfungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Damit ist zwar ein wichtiger erster Schritt im Hinblick auf die Lehrabschlussprüfungen getan, aber es gibt noch eine Reihe wichtiger Fragen, die zu behandeln sind. Beginnend mit der Rekrutierung von Lehrlingen für das kommende Jahr. Gegenwärtig ist es den BewerberInnen nicht möglich, Schnupperlehren zu absolvieren und die Einstellungsverfahren werden stark eingeschränkt. Es ist wichtig, die Unternehmen zu ermutigen, weiterhin Lehrlinge einzustellen, um zu verhindern, dass zu viele junge Menschen zu Beginn des neuen Schuljahres im Regen stehen bleiben. Der SGB fordert Bund und Kantone auf, diesen Aspekt in alle Überlegungen und Massnahmen, welche die Wirtschaft betreffen, zu integrieren, z.B. kürzere Arbeitszeiten oder günstigere Bürgschaften für Unternehmen, die Lehrlinge einstellen.
Aufmerksamkeit sollte auch Lehrlingen aus anderen Jahrgängen geschenkt werden, die in dieser Zeit ihre schulische und praktische Ausbildung nicht vollständig abschliessen konnten und Lücken aufzuholen haben. Diese Lücken werden umso grösser sein für Auszubildende mit Lernschwierigkeiten sowie für Auszubildende mit Migrationshintergrund, die Sprachschwierigkeiten und solche bei der Verwendung von digitalen Hilfsmitteln haben. Es ist unerlässlich, geeignete Massnahmen zu entwickeln, um diesen jungen Menschen zu ermöglichen, ihre Ausbildung unter den bestmöglichen Bedingungen fortzusetzen.