Das Bildungssystem kann auf jeder seiner Stufen einen Beitrag zum Abbau der sozialen Ungleichheit leisten. Dazu muss aber in den Ausbau und die Qualität der Bildungsvermittlung investiert werden. Diese Investitionen sollen nicht in die Bildungsbürokratie fliessen, sondern direkt zu den Lehrenden selbst. Denn nur motivierte und deshalb vermehrt zu stützende und zu entlastende Lehrende können die Lernenden nachhaltig fördern. Konkret heisst das: weniger Pflichtlektionen und Anhebung der Lehrer/innenlöhne. Im Sinne der integrativen Schule für alle Kinder will der SGB ausserdem die Frühselektion in der obligatorischen Schule abschaffen.
Recht auf Bildung
Berufs- und Weiterbildung sollen gestärkt werden – nicht gegen, sondern gleichzeitig mit der universitären Ausbildung. Das Papier fordert dazu einen Rechtsanspruch aller Jugendlichen auf eine genügende Bildung und den Zugang aller Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung. Bund und Kantone sollen deshalb die Höhere Berufsbildung gemeinsam fördern. Damit diese allen offen stehen kann, sind auch mehr Nachholbildung und die Anerkennung von in der Praxis erworbenen Fähigkeiten nötig. Für das momentan in Ausarbeitung stehende eidgenössische Weiterbildungsgesetz verlangt der SGB das Recht auf eine alle 5 Jahre stattfindende Standortbestimmung, 5 Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr, neue Angebote für funktionale Analphabet/innen und eine Sprachoffensive für Migrant/innen.
Zwei Hochschultypen
In der Hochschulbildung setzt sich der SGB für zwei unterschiedliche Typen (Universitäten und Fachhochschulen) ein, die auf ein je anderes System abstützen: das allgemeinbildende mit der gymnasialen Matur und das berufsbildende mit der Berufsmatur. Die beiden Systeme müssen jedoch eine hohe Durchlässigkeit aufweisen.
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