Der SGB begrüsst grundsätzlich die Tatsache, dass Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten, welche eine schweizerische Hochschule absolviert haben, Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt erhalten. Entsprechend unterstützt er die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Ausnahme dieser Personengruppe von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen. Sie können gemäss geltendem Recht bereits vom Inländervorrang ausgenommen werden, wenn die vorgesehene Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist. Sie unterstehen jedoch den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Der SGB weist in seiner Stellungnahme (siehe PDF unten) darauf hin, dass eine ähnlich stossende Situation aktuell auch bei jungen Ausländerinnen und Ausländern vorliegt, die in der Schweiz geboren und/oder aufgewachsen aber ohne geregelten Aufenthalt sind. «Bildungsinländer:innen», also Ausländer:innen, die in der Schweiz eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, sind durch ihren mehrjährigen Aufenthalt in der Schweiz gut integriert und verfügen über eine hohe berufliche Qualifikation.