Der SGB begrüsst das Ziel des Abkommens, dass Menschen mit berufsbildenden Abschlüssen aus einem Land den Zugang zur Weiterbildung im anderen Land und zum Arbeitsmarkt erleichtert wird. Der SGB hält es für nötig, das Abkommen, das aus dem Jahr 1937 stammt und das im Übrigen auf die handwerklichen Berufe beschränkt war, zu aktualisieren. Der Gewerkschaftsbund hat aber einige Anmerkungen dazu, die sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (in französischer Sprache) finden (s.u.).