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Verfasst durch Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär des SGB

Die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes ist hochgradig absturzgefährdet. Sollte dieser Absturz eintreten, können die Gewerkschaften damit leben. Denn auch in ihrer Analyse wiegen die Verschlechterungen mehr als die Verbesserungen.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission weist den Entwurf zu einem revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz zurück. Sie empfiehlt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der SGB unterstützt eine solche Haltung. Die Vorlage enthält so, wie sie jetzt ausgestaltet ist, zu viele Gefahren und Mängel. Den Interessen der Gläubiger, insbesondere der Arbeitnehmenden, trägt die Vorlage zu wenig Rechnung.

Bestehende Arbeitsverträge übernehmen

Dem Entwurf zufolge soll neu bei einer Sanierung der übernehmende Betrieb die Wahl haben, die Arbeitsverträge des übernommenen Unternehmens zu übernehmen oder nicht. Diese Aufweichung der heutigen Pflicht, die bestehenden Arbeitsverträge zu übernehmen, lehnt der SGB ab. Denn diese Pflicht ist eine der wichtigsten Garantien, die das Arbeitsvertragsrecht kennt. Es ist unzulässig, die Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken der Arbeitnehmenden durchzuführen. Eine Sanierung soll in erster Linie dem Stellenerhalt dienen. Die Streichung der Übernahmepflicht geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Zudem eröffnet das Recht, insbesondere das schwache Kündigungsrecht, dem Arbeitgeber bereits heute weitreichenden Handlungsspielraum. 

Nun behaupten die Gegner der Übernahmepflicht, genau diese Pflicht erschwere die Übernahme von konkursiten Betrieben. Für die Richtigkeit dieser Behauptung gibt es keinen empirischen Beleg. Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein möglicher Übernehmer einer Firma im Konkurs auf die Übernahme verzichtet hätte, nur weil er gleichzeitig die bestehenden Arbeitsverträge hätte übernehmen müssen. Eine Realität hingegen sind Pseudo-Sanierungen, bei denen es vor allem darum geht, Personal zu entlassen.

Keine Kettenkonkurse

Wegen einer weiteren bedeutenden Lücke muss der Bundesrat nochmals über die Bücher: Es fehlen wirksame Mittel gegen die – vor allem im Baugewerbe immer häufiger vorkommenden – Kettenkonkurse. Wenig skrupelhafte Arbeitgeber erklären Konkurs; sie können es so umgehen, den Arbeitnehmenden die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, gründen aber rasch ein neues, in der gleichen Branche tätiges Unternehmen – oft gar mit dem „alten“ Personal. Dieses neue Unternehmen fällt dann rasch ebenso in Konkurs – der Missbrauch tendiert zur Spirale. Hier ist Handeln geboten, auch auf strafrechtlicher Ebene. 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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