Wirtschaftliche Probleme durch Coronavirus: Begrenzte Wirkung der Kurzarbeit - weitere Massnahmen für die Garantie der Lohnzahlungen nötig

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Blog Daniel Lampart

Noch ist die Schweizer Wirtschaft nur sektoriell negativ durch Coronavirus-Effekte betroffen. Ein Teil der Effekte kommt aus dem Ausland – namentlich aus China. Im Inland sorgen vor allem die staatlichen Massnahmen für Umsatzausfälle. Das bedeutet auch, dass der Staat in der Verantwortung ist. Der Bund muss Rezessionen verhindern, nicht verursachen. Dementsprechend braucht es komplementär zu den gesundheitspolitischen Massnahmen auch einen Effort des Bundes zur Stabilisierung der Konjunktur.

Ein entscheidender Faktor ist, dass die Löhne weiterhin bezahlt werden. Dabei stehen zunächst die Arbeitgeber in der Pflicht. Die gesetzlichen Bestimmungen sind klar: Bei Umsatzeinbrüchen, aber auch wenn Eltern ihre Kinder betreuen müssen, weil die Schule geschlossen wurde, müssen die Arbeitgeber die Löhne weiter bezahlen.

Doch für die Firmen geht das natürlich nur so lange gut, wie sie genügend Einnahmen haben. Sonst muss die öffentliche Hand einspringen. Die so genannte Kurzarbeit ist grundsätzlich ein mächtiges Instrument, um solche Probleme aufzufangen. Wobei die Anwendung im Alltag noch zu träge ist (Wartezeiten, teilweise umständliche Anmeldung u.a.), was rasch korrigiert werden muss. Zudem ersetzt sie nur 80 Prozent des Lohnes.

Bei den gegenwärtigen oder drohenden Problemen gibt es aber zahlreiche Fälle, wo die Kurzarbeit nicht oder nur teilweise greift (s. die Wegleitung des Seco). So beispielsweise für Berufstätige, welche aufgrund von Betreuungspflichten zuhause bleiben müssen (Schulschliessungen u.a.), aber auch für Anstellungen mit unkündbaren befristeten Verträgen in Restaurants/Hotels, bei Caterern/Eventveranstaltern oder bei Freelancer im Kulturbereich, Zuzüger in Orchestern ohne feste Anstellung u.a. Hier muss der Bund neue Wege entwickeln, wie die Lohnzahlungen gewährleistet werden können. Das Epidemiegesetz sieht beispielsweise entsprechende Möglichkeiten vor.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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