Aktionstag zum Lohnschutz

Gewerkschaften zeigen die Rote Linie auf. Foto: © Yoshiko Kusano

 

Wichtige Weichenstellung in der Europapolitik

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

SGB begrüsst Bundesratsentscheide zum Verhältnis Schweiz-EU

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Entscheide des Bundesrates zur Europapolitik. In dem er zeitlich die Bekämpfung der SVP-Kündigungsinitiative prioritär behandelt, nimmt der Bundesrat eine wichtige Weichenstellung vor. Denn die SVP-Initiative stellt die Bilateralen Verträge grundsätzlich in Frage. Die Ablehnung dieser Initiative ist deshalb die Voraussetzung für alle weiteren Schritte in den Bilateralen Beziehungen zur EU. Der SGB wird diese Initiative mit einer aktiven Kampagne bekämpfen. Die jüngsten Entscheide des Bundesrats zur Verbesserung der Lage der älteren Arbeitnehmenden sind dabei hilfreich und zeigen, dass auch der Bundesrat gewillt ist, die Ängste und Probleme der Betroffenen ernst zu nehmen.

Sollte das Staatssekretariat für Wirtschaft seco, wie heute Medien berichteten, effektiv in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit der Personenfreizügigkeit in Frage gestellt haben, dann würde dies von einer ungeheuerlichen Verantwortungslosigkeit zeugen. Die Personenfreizügigkeit ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, aber ebenso zentral ist ein funktionierender Lohnschutz. Dieser wäre mit dem vorliegenden Rahmenabkommen faktisch abgeschafft worden.

Positiv ist daher, dass der Bundesrat die grossen Vorbehalte der Gewerkschaften zum vorliegenden Rahmenabkommen ernst nimmt und den vorliegenden Vertragsentwurf als ungenügend betrachtet. Die Bilateralen Verträge müssen den Berufstätigen in der Schweiz nützen. Ein Rahmenabkommen, welches den Lohnschutz gefährdet, ist nicht akzeptabel.

In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt und die hiesigen Arbeitnehmenden-Rechte eingehalten werden. Das hat auch der Bundesrat im Rahmen der Volksabstimmungen zu den Bilateralen und der Personenfreizügigkeit versprochen. Die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen beim Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen muss weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.

Auskünfte:
  • Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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