Älterer Arbeiter an einer Maschine in der Fabrik

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Wichtige Fortschritte für ältere Arbeitnehmende – Nein zum brandgefährlichen Rahmenabkommen

  • Arbeit
  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

Massnahmenpaket des Bundesrats für ältere Arbeitnehmende

Der SGB ist erfreut, dass der Bundesrat endlich Massnahmen gegen die Probleme der älteren Arbeitnehmenden und Arbeitslosen ergreift. Insbesondere die Überbrückungsrente gibt älteren ausgesteuerten Arbeitslosen neu eine gewisse finanzielle Sicherheit. Sie verhindert das Abgleiten in die Sozialhilfe und erlaubt es den Betroffenen, nicht schon vor dem ordentlichen Rentenalter auf ihre Altersvorsorgeguthaben zurückgreifen zu müssen. Das waren auch die Gründe, warum der SGB schon länger vom Bund forderte, eine solche Überbrückungslösung bzw. Rente-pont einzuführen. Der SGB bedauert aber, dass diese Massnahme nicht bereits ab 58 Jahren gilt und dass der Bundesrat beim Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende keine Verbesserungen vorschlägt.

Europapolitisch hält der SGB an seinen Positionen fest. Beim Rahmenabkommen muss die "rote Linie" der Flankierenden Massnahmen weiterhin gelten. Die Flankierenden Massnahmen sind nicht verhandelbar. Die Schweiz muss selber bestimmen können, wie sie ihre europaweit höchsten Löhne schützt und damit alle Arbeitnehmenden, unabhängig von ihrer Herkunft.

Politisch prioritär ist es nun, den Kampf gegen die SVP-Kündigungsinitiative aufzunehmen, denn sie stellt den bilateralen Weg grundsätzlich in Frage. Diese Initiative muss von allen Kräften, die auf dem bilateralen Weg weitergehen wollen, vehement bekämpft werden. Zudem erwartet der SGB vom Bundesrat, dass er in Bezug auf das für die Schweizer Löhne brandgefährliche Rahmenabkommen von Bundesrat Cassis rasch Klarheit schafft. Indem er der EU-Kommission mitteilt, dass das vorliegende Rahmenabkommen nicht akzeptabel ist.

 

Auskünfte:
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Zuständig beim SGB

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