Weiterer Ausbau der Lohnschutzmassnahmen nötig

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Bundesratsentscheid zu den Flankierenden Massnahmen

Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat die Flankierenden Massnahmen stärken will. Dieses Bekenntnis zum Lohnschutz ist wichtig. Denn in der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Vorschläge des Bundesrats gehen zwar in die richtige Richtung, genügen aus Sicht des SGB jedoch noch nicht, um die Löhne in der Schweiz wirksam zu schützen.

 

Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar zur SVP-Zuwanderungsinitiative ist Ausdruck einer weit verbreiteten Sorge um Löhne, Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätze. Deshalb muss der Lohnschutz ausgebaut werden. Dies gilt auch, wenn Kontingente eingeführt werden sollten. Denn anders als viele glauben, bringen Kontingente nicht mehr Lohnschutz. Die Erfahrungen mit dem früheren Kontingentssystem zeigen, dass damals der Lohnschutz völlig ungenügend  war und deshalb in zahlreichen Sektoren eine Tieflohnpolitik betrieben werden konnte. Nur wirksame Lohnschutzmassnahmen, die auch tatsächlich durchgesetzt werden, können die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz schützen.

Die Flankierenden Massnahmen haben heute zu viele Lücken. Deshalb ist es richtig, dass der Bundesrat die Sanktionen verschärfen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen erleichtern will. Dank den höheren Sanktionen kommen Lohndrücker-Firmen stärker unter Druck. Und die Ausdehnung der Allgemeinverbindlicherklärung macht es einfacher das Schweizer Lohnniveau über Mindestlöhne durchzusetzen.

Leider lässt der Bundesrat aber grosse Lücken offen. Insbesondere kann auch in Zukunft nicht gegen Firmen vorgegangen werden, die keine Kaution leisten. Damit wird es schwierig, ausgesprochene Bussen auch tatsächlich einzukassieren. Unklar ist weiterhin auch die Situation bei Arbeitsunterbrüchen und Baustellensperrungen. Damit können Firmen auch bei Verletzungen der Mindestarbeitsbedingungen ungehindert weiterarbeiten. Sind die Firmen einmal abgezogen, wird die Durchsetzung von Bussen schwierig. Die Kontrolleure würden ein wirksames Instrument erhalten, Lohndrücker-Firmen zur Leistung der Schweizer Löhne zu zwingen. Der SGB wird sich dafür stark machen, auch diese Lücken beim Lohnschutz zu schliessen.

Auskünfte:

 

  • Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

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