Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Streik am Neuenburger Privatspital La Providence. Der Gerichtshof stellt fest, dass die Schweiz die Gewerkschaftsfreiheit verletzt hat. Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften. Es macht deutlich: Wer für bessere Arbeitsbedingungen streikt, muss sich auf den Schutz seiner Grundrechte verlassen können.
Die Beschäftigten des Privatspitals La Providence wehrten sich 2012 und 2013 gegen eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen. Sie kämpften insbesondere für die Weitergeltung ihres Gesamtarbeitsvertrags. 22 Streikende wurden fristlos entlassen, weil sie ihren Arbeitskampf fortsetzten. Das Bundesgericht hatte die Entlassungen geschützt und den Streik als unverhältnismässig beurteilt.
Der EGMR verurteilt die Schweiz im heutigen Urteil. Der Gerichtshof kritisiert insbesondere, dass für die Beschäftigten nicht ausreichend vorhersehbar war, unter welchen Voraussetzungen die Fortsetzung ihres Streiks als rechtswidrig beurteilt werden konnte. Die Schweizer Gerichte hätten die Bedeutung des Streikrechts und die Interessen der Beschäftigten stärker berücksichtigen müssen. Auch die strafrechtlichen Verurteilungen von vier Gewerkschaftssekretärinnen und -sekretären wegen eines friedlichen Streikpostens verletzen gemäss EGMR die Gewerkschaftsfreiheit.
Der SGB würdigt den beharrlichen Einsatz der Gewerkschaften VPOD und Syna – sowie insbesondere der betroffenen Beschäftigten. Sie haben fast 15 Jahre für ihre Rechte gekämpft und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Gewerkschaftsrechte in der ganzen Schweiz geleistet.
Das Urteil hat Bedeutung weit über den Einzelfall hinaus. Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, damit Beschäftigte ihre Interessen gemeinsam durchsetzen können. Der EGMR hält fest, dass es in erster Linie Sache der Gewerkschaften ist, zu beurteilen, ob ein Streik fortgesetzt werden muss. Gerichte dürfen diese Entscheidung nicht durch eine nachträgliche, für die Beschäftigten unvorhersehbare Beurteilung der Zugeständnisse der Arbeitgeberseite aushebeln. Wer streikt, muss wissen, worauf er sich rechtlich verlassen kann. Der SGB fordert, dass die Schweizer Gerichte ihre Rechtsprechung zum Streikrecht überprüfen. Beschäftigte und Gewerkschaften müssen sich wirksam für ihre Rechte einsetzen können, ohne unverhältnismässige Sanktionen befürchten zu müssen.
Das Urteil ist ein wichtiges Signal: Das Streikrecht ist ein Grundrecht. Es darf nicht durch übermässige rechtliche Einschränkungen ausgehöhlt werden.

