Warum die roten Linien nicht überschritten werden dürfen

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
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Die Schweiz darf bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachgeben

Zwei Bundesräte und zahlreiche Schweizer Medien machen seit Wochen die sogenannte 8-Tage-Regel lächerlich. Um was geht es? Warum plötzlich solche Attacken gegen eine Rege­lung, mit der die Schweiz seit vielen Jahren gut gefahren ist?

Eigentlich wäre ja alles klar: Wiederholt hat unsere Regierung bekräftigt, dass der Schweizer Lohnschutz nicht verhandelbar ist. Es sei eine «Rote Linie», sagte sie. Zuletzt Anfang Juli. Doch die beiden freisinnigen Bundesräte tun, als gälten diese Beschlüsse für sie nicht. Medial breit orchestriert stellen sie den Schutz vor Dumpinglöhnen zur Disposition.

Das ist schlicht verantwortungslos. Sie riskieren sie mutwillig, das Verhältnis der Schweiz zur EU irreversibel zu schädigen. Denn in der aktuellen Auseinandersetzung geht es um weit mehr als um die Frist von acht Tagen.

In einem übersichtlichen Informationspapier erklärt der SGB kurz und knapp, wie es zu den "Flankierenden Massnahmen" überhaupt kam, warum die 8-Tage-Regel wirksam und diskriminierungsfrei ist und welche fatalen Folgen für die Schweiz und die Zusammenarbeit mit der EU im Verhalten der freisinnigen Bundesräte liegen.

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AUSKÜNFTE
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation des SGB, Tel. 031 377 01 06

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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Daniel Lampart
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