Die Eidgenössische Arbeitskommission hat heute im Beisein von Bundesrat Schneider-Ammann sowie der Sozialpartner das 50-jährige Jubiläum des Arbeitsgesetzes gefeiert.
Das Arbeitsgesetz hat sich als Hauptinstrument des Arbeitnehmerschutzes bewährt; es ist jedoch an die technologischen Entwicklungen anzupassen. Zu erfassen ist erstens das zunehmende Phänomen der Arbeit im Home-Office, etwa durch die Gewährung von Pausen sowie die Regelung von Haftungsfragen. Zum zweiten muss die ständige Erreichbarkeit, welche mit dem Smartphone rasant zugenommen hat, zum Schutz der Arbeitnehmenden wieder eingeschränkt werden. Um psychosozialen Risiken, verursacht durch Stress, Überarbeitung und Nachtarbeit, vorzubeugen, müssen die kantonalen Arbeitsinspektorate drittens die Arbeitszeiterfassung vermehrt kontrollieren. Zum vierten muss das Schweizer Recht so geändert werden, dass Burn-Outs aufgrund von Stress am Arbeitsplatz endlich als Berufskrankheit anerkannt werden!
Das Arbeitsgesetz wurde 1964 dank jahrzehntelangem Kampf der Gewerkschaften eingeführt. Es regelt den allgemeinen Gesundheitsschutz, die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den speziellen Schutz am Arbeitsplatz für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter.
Auskünfte
- Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB, 076 335 61 97
- Ewald Ackermann, Kommunikation SGB, 079 660 36 14