Der Bericht des Seco zu den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit im Jahre 2008 belegt in aller Deutlichkeit, wie wichtig die flankierenden Massnahmen für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen sind. Bei rund 28'000 kontrollierten Betrieben wurden fast 4000 Lohnverstösse aufgedeckt. Das entspricht 14 Verstössen auf 100 Betriebe. Die Zahl der Lohnverstösse ist im Vergleich zu den Jahren 2006/07 nicht zurückgegangen.
Dringend mehr Kontrollen bei inländischen Arbeitgebern
Verschärft hat sich die Situation bei den Schweizer Arbeitgebern. Die vorgesehene Erhöhung der Anzahl Kontrollen bei inländischen Firmen ist daher eine wichtige Massnahme. Besonders bedenklich ist die starke Zunahme der Verstösse in den Branchen „Gesundheits- und Sozialwesen“ sowie bei den „Coiffeursalons und Kosmetikinstituten“. In beiden Branchen hat die Verstossquote gegenüber der Berichtserstattungsperiode 2006/07 deutlich zugenommen. Bei der Coiffeurbranche hat der seit Anfang 2007 anhaltende vertragslose Zustand zu einem Druck auf die Löhne geführt. Ohne Schutz durch einen GAV werden die bereits sehr tiefen Löhne in dieser Branche noch weiter unter Druck kommen.
Verstösse gegen die Meldepflicht
Gegenüber der letzten Berichtsperiode haben die Meldeverstösse deutlich zugenommen. Eine Firma, die sich nicht meldet, kann nicht kontrolliert werden. Für den Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen ist es daher unerlässlich, dass die Firmen korrekt melden. Die Hoffnung, dass die neue Internetseite die Lage verbessern wird, dürfte sich als trügerisch erweisen. Solange nicht jeder Meldeverstoss gebüsst wird, werden Meldeverstösse an der Tagesordnung sein.
Problem Scheinselbständige
Ein grosses Problem stellen die Scheinselbständigen dar. Knapp ein Viertel der Kontrollen ergab, dass Dienstleistungserbringer sich fälschlicherweise als selbständig deklariert haben. Das Problem hat sich verschärft. In der Berichtsperiode 2006/07 lag der Anteil der Scheinselbständigen noch bei 11 Prozent.
Schlechte Zahlungsmoral bei den Bussen
Die Zahlungsmoral bei den Bussen ist nach wie vor mangelhaft. In gewissen Kantonen werden nur 50 bis 60 Prozent der Bussen bezahlt. Eine Lösung für dieses Problem ist die Einführung von Kautionen in AVE GAV.
Keine Sanktionen bei Verstössen gegen Normalarbeitsverträge
Nach wie vor besteht keine Rechtsgrundlage, Verstösse gegen Normalarbeitsverträge (NAV) von Amtes wegen zu sanktionieren. Das, obwohl die Zahl der Arbeitsverhältnisse, bei denen die Löhne durch einen NAV geschützt ist, im Steigen begriffen ist. Das Parlament muss dafür eine Rechtsgrundlage schaffen.