Der neue Bericht zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM) zeigt: Ein starker Lohnschutz ist wichtig für die Arbeitnehmenden. Wo kontrolliert wird, werden Missbräuche festgestellt. Doch viele Kantone setzen den Lohnschutz nicht richtig um. Sie kontrollieren zu wenig, und sie erlassen auch bei wiederholtem Lohndumping keine Mindestlöhne. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert deshalb von allen Kantonen, ihre Pflicht zu erfüllen und den Lohnschutz konsequent umzusetzen, damit alle Arbeitnehmenden zu ihrem verdienten Lohn kommen.
2025 haben Kontrolleurinnen und Kontrolleure knapp 145'000 Löhne bei Schweizer Arbeitgebern und Entsendebetrieben aus dem Ausland überprüft. In jedem fünften Betrieb haben sie zu tiefe Löhne festgestellt. Wo allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV) gelten, werden sogar in fast jedem dritten Betrieb die geltenden Mindestlöhne nicht eingehalten. In den anderen Branchen müssen orts- und branchenübliche Löhne eingehalten werden. Einzelne Kantone setzen dabei zu tiefe Massstäbe an. Deshalb kommen auch Arbeitgeber mit Dumping-Löhnen durch die Kontrollen.
Zu viele Kantone schützen Lohndumper
Die Kontrollen sind zu lasch. Die Kantone müssten eigentlich pro Jahr mindestens 3 Prozent aller Schweizer Arbeitgeber ohne GAV pro Jahr kontrollieren. Ein Betrieb würde damit alle 33 Jahre einmal kontrolliert. Für mehr als die Hälfte der Kantone ist selbst das zu viel. Im Tempo von Bern, Glarus, Zug, Graubünden oder Luzern geht es mehr als 50 Jahre, bis alle Betriebe kontrolliert sind. Und die NAV-Mindestlöhne in der Hauswirtschaft haben Zug, Schaffhausen oder Freiburg im letzten Jahr erst gar nicht kontrolliert. Diese Arbeitsverweigerung öffnet Lohndumping Tür und Tor.
Die grosse Mehrheit der Kantone trifft zudem keine Massnahmen, wenn sie Lohndumping feststellen. Das Gesetz will, dass sie in Branchen, wo sie wiederholt missbräuchliche Löhne feststellen, einen NAV mit Mindestlöhnen erlassen. Die meisten Kantone setzen das Gesetz aber nicht um. Der Kanton Zürich zum Beispiel stellt seit Jahren Missbräuche fest. Und trotzdem lässt er die Lohndumper weiter gewähren.
Der Lohnschutz funktioniert am besten in Genf und im Tessin. Die beiden Kantone sind nicht nur für mehr als einen Drittel aller Kontrollen verantwortlich. Im Sinne des Gesetzes erlassen sie auch immer wieder Mindestlöhne, wenn sie Lohndumping feststellen. Allein im Tessin gelten 10 der 22 kantonalen NAV mit Mindestlöhnen.
Fehlbare Schweizer Arbeitgeber verweigern bessere Löhne
Wo es einen allgemeinverbindliche GAV oder einen NAV gibt, müssen Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen eine Busse zahlen und die höheren Löhne nachzahlen. In Branchen ohne GAV oder NAV werden Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen in «Verständigungsverfahren» lediglich aufgefordert, die Löhne anzupassen. Neun von zehn Entsendebetriebe mit zu tiefen Löhnen tun das. Bei Schweizer Arbeitgebern weigert sich aber mehr als jedes dritte Unternehmen, korrekte Löhne zu zahlen. Sie wissen: Lohndumping wird behördlich toleriert. Das ist inakzeptabel.
FlaM müssen überall umgesetzt werden
Der Bericht zeigt: Die Flankierenden Massnahmen sind wichtig. Zu viele Arbeitgeber respektieren die orts- und branchenüblichen Löhne nicht. Die Kantone sind in der Pflicht, mehr zu tun. Die FlaM müssen verbindlich durchgesetzt werden. Das heisst, dass mehr Kontrollen durchgeführt werden müssen. Bei der Definition der Orts- und Branchenüblichkeit dürfen nicht weiter Dumping-Ansätze herangezogen werden. Und bei wiederholtem Lohndumping müssen Mindestlöhne erlassen werden – wie es das Gesetz vorsieht.

