Verwarnung wegen Gewerkschaftstätigkeit ist zurücknehmen

  • Gewerkschaftsrechte
Medienmitteilung
Verfasst durch Jean Christophe Schwaab, SGB-Zentralsekretär

Der SGB-Vorstand hat heute per Brief den Verwaltungsrat der Transports Publics de la région lausannoise SA (TL) aufgefordert, die Verwarnung inkl. Kündigungsandrohung des gewerkschaftlichen Vertreters Aïssam Echchorfi unverzüglich zurückzunehmen.

Grund für diese Sanktion: Aïssam Echchorfi hatte im Dezember 2010 seine Arbeitskollegen per Mail, SMS und Facebook auf gewerkschaftliche Mobilisierungsaktionen aufmerksam gemacht. Der SGB erinnert die TL daran, dass die Ausübung der gewerkschaftlichen Rechte von der Verfassung und vom internationalen Recht garantiert wird. Die Ausübung dieses Rechts mit Verwarnungen und Kündigungsandrohungen behindern zu wollen, sei eine rechtsstaatlich und demokratisch unannehmbare Einschüchterung.

Sollten die TL nicht Einsicht zeigen und die Verwarnung sowie die gleichzeitige Verweigerung der ordentlichen Lohnerhöhung nicht zurücknehmen, behält sich der SGB das Recht vor, diesen Fall den entsprechenden Organen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vorzulegen.

 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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