Verschlechterung des Arbeitsgesetzes: Salamitaktik stoppen

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung

Eidgenössische Abstimmung 22. September

Die heutige Medienkonferenz von Bundesrat Johann Schneider-Ammann vermochte die Befürchtungen der Sonntagsallianz nicht zu entkräften: Hinter der Abstimmung um eine angebliche „ Detailfrage“ steht die Absicht, die Nacht- und Sonntagsarbeit im Detailhandel voranzutreiben. Weil die Befürworter von immer längeren Ladenöffnungszeiten bei kantonalen Abstimmungen fast immer Schiffbruch erleiden, versuchen sie es nun mit einer Salamitaktik auf eidgenössischer Ebene. Den Start macht die Abstimmung vom 22. September.

Anders als von Bundesrat Schneider-Ammann behauptet, geht es um viel mehr als „nur“ um ein paar Tankstellenshops. Dies zeigt der Aktivismus im Parlament für längere Ladenöffnungszeiten. Mit Verweis auf die neuen Regeln für Tankstellenshops und unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ haben die Grünliberalen die Abschaffung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots für alle Läden vergleichbarer Grösse bereits aufgegleist. Dass der Bundesrat diesen Vorstoss ablehnt, hilft da nicht viel. Denn das Parlament hat zuletzt im Juni bewiesen, dass es eine umfassende Ausweitung der Ladenöffnungszeiten will. Unter dem Deckmantel der „Tourismusförderung“ hat das Parlament bereits beschlossen, den Sonntagsverkauf grossflächig einzuführen und zurückhaltende Kantone zu längeren Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr unter der Woche und von 6 bis 19 Uhr am Samstag zu zwingen.

Diese Salamitaktik des Parlaments muss jetzt gestoppt werden mit einem Nein zur Verschlechterung des Arbeitsgesetzes am 22. September. Eine Mogelpackung ist die Vorlage auch, weil der Geltungsbereich der Gesetzesänderung unklar ist. Eine klare Definition von «Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» gibt es nicht, geschweige denn eine öffentlich einsehbare Karte aller potenziell von der Gesetzesänderung betroffenen Strassen und deren Anwohnerinnen und Anwohner. Das öffnet der Willkür bei der Umsetzung Tür und Tor. So ist absehbar, dass nach der Aufweichung des Nachtarbeitsverbots immer mehr der insgesamt über 1300 Tankstellenshops auf 24-Stundenbetrieb umstellen werden. Um zu kontrollieren, ob sie dazu berechtigt sind, müsste jeder einzelne vor Gericht gezogen werden. Das ist schwierig und dauert. Eine unkontrollierte Ausbreitung des 24-Stundenbetriebs und damit mehr Verkehr, Gestank und Lärm sind die Folge. 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
Top