Verschärfen!

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Artikel
Verfasst durch Daniel Lampart; Sekretariatsleiter und Chefökonom des SGB

Damit die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze in der Schweiz sicher sind, müssen die flankierenden Massnahmen verschärft werden. Die vielen Verstösse und die Weigerung von Bund und Kantonen, trotz gesetzlichem Auftrag Mindestlöhne einzuführen, zeigen: Es herrscht ein Vollzugsproblem. Diese verschärfte Situation verlangt schärfere Massnahmen.

Um den Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt in den Griff zu bekommen, hat die SGB-Delegiertenversammlung vom 20. Mai das folgende Massnahmenpaket verabschiedet. 

Kontrolloffensive: 50 Prozent aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Dafür braucht es mehr Kontrollen. Zudem müssen 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) kontrolliert werden.

Mindestlohnoffensive: Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen. Bei Dumping müssen die Löhne durch verbindliche Mindestlöhne geschützt werden, wie das im Gesetz vorgeschrieben ist. 

Lücken im Gesetz schliessen: 

  • Bekämpfung der Scheinselbständigkeit: Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.
  • Sanktionierung von NAV-Verstössen: Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen NAV büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.
  • Schutz vor missbräuchlicher Kündigung: Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.
  • Solidarhaftung: Bei Lohndumping soll grundsätzlich der Auftraggeber haften müssen – mindestens aber der Generalunternehmer.
  • Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren KollegInnen in der EU in den Bereichen Mitbestimmung (Übernahme der Regelungen in der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte) sowie Massenentlassungen (Übernahme EU-Richtlinie). Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz entlassen, nur weil Entlassungen in der Schweiz einfacher sind. 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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