Der Vorstand des Gewerkschaftsbundes des Kantons Zug befasste sich mit der Änderung des Steuergesetzes und äusserste im Rahmen der Vernehmlassung seine Bedenken zum vorliegenden Gesetzesentwurf. Gegen gezielte Anpassungen, welche sich aus der Bundesgesetzgebung bzw. den internationelen Rahmenbedingungen ergeben wäre an sich nichts einzuwenden. Jedoch erachtet der GBZ die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Steuersenkungen für sämtliche Unternehmen in Zeiten der Abbaupolitik finanz - und sozialpolitisch als verantwortungslos.