Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wurde vom Bund im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung der «Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie» um eine Stellungnahme gebeten. In der Änderung geht es um eine Verlängerung der geltenden Massnahmen und um eine weitere Massnahmenverschärfung.
Der SGB vertritt seit Beginn der Corona-Krise die Position, dass gesundheitspolitische Massnahmen immer wirtschaftspolitisch begleitet sein müssen, damit die Löhne und Arbeitsplätze gesichert sind. Das vorgeschlagene gesundheitspolitische Paket muss darum entsprechend ergänzt werden – insbesondere durch eine Per-se-Härtefallregelung für geschlossene Firmen sowie einer Verlängerung der Bezugsdauer und Rahmenfristen, um Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung
zu verhindern.
Der SGB forderte schon wiederholt eine konsequentere Durchsetzung der Massnahmen gegen Covid am Arbeitsplatz. Obwohl die epidemiologische Lage bereits am Anfang der zweiten Welle einen besseren Schutz am Arbeitsplatz erforderte, geschah beim Bund praktisch nichts. Der SGB begrüsst deshalb, dass der Bundesrat mit Beschluss vom 6. Januar nun Massnahmen zum besseren Covid-19-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu ergreifen gedenkt. Die vorgeschlagenen Massnahen sind als Minimalmassnahmen anzusehen und umgehend in Kraft zu setzen.
Die detaillierte Stellungnahme mit Antworten zu den einzelnen Massnahmen finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF).