Der SGB kann die vorgeschlagenen Änderungen des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienst- sowie des Militärgesetzes nur punktuell unterstützen. Dies vor dem oben genannten Hintergrund, aber insbesondere auch, weil es gänzlich an einer belastbaren Datengrundlage fehlt, mit welcher sich die Notwendigkeit der mit der Revision bezweckten Verbesserung der Alimentierung des Zivilschutzes stringent begründen liesse.
Der SGB lehnt die mit dieser Revision geplanten Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen, einen Teil ihres Dienstes in einer Zivilschutzorganisation zu leisten. Unterstützen können wir hingegen die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf Militärdienstpflichtige, die am Ende des 25. Altersjahres aus der Armee entlassen werden, ohne dass sie die Rekrutenschule absolviert haben, sowie die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf Armeeangehörige, die nach Absolvierung der vollständigen Rekrutenschule militärdienstuntauglich werden.
In seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF) begründet und erläutert der SGB seine Position.