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Ungenügende Einkommen und prekäre soziale Absicherung Kulturschaffender – die staatliche Kulturpolitik muss diese Probleme lösen statt vergrössern

  • Arbeit
Medienmitteilung

Kulturbotschaft 2025-2028

Kulturschaffende haben häufig sehr tiefe Einkommen und grosse Lücken in der sozialen Absicherung. Der SGB setzt sich zusammen mit seinen Kulturverbänden dafür ein, dass im Rahmen der nationalen Kulturpolitik angemessene Entlöhnungen gefördert und die soziale Absicherung Kulturschaffender erweitert wird – insbesondere in der AHV und der Arbeitslosenversicherung. Neue Beratungs- und Dienstleistungsangebote sind hingegen nur zielführend, wenn die Kulturverbände ab sofort eng in die Umsetzungsarbeiten einbezogen werden.

Der Bundesrat hat heute beschlossen, in den nächsten vier Jahren die «Kultur als Arbeitswelt» als Fokus der nationalen Kulturpolitik zu behandeln. Der SGB begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Im letzten Jahrzehnt hat nicht nur die Anzahl Kulturschaffender stark zugenommen, auch atypische Beschäftigungsverhältnisse sind im Kultursektor deutlich häufiger geworden. Die Erwerbstätigkeit vieler Kulturschaffender ist geprägt durch befristete, projektbezogene Verträge, Teilzeitanstellungen und Mehrfachbeschäftigungen. Sie haben häufig sehr tiefe Einkommen und einen geringen sozialen Schutz. 

2019 zeigte eine Studie auf, dass fast 60 Prozent der Kulturschaffenden weniger als 3’075 Franken pro Monat verdienen (x13). Zahlen vom letzten Jahr sind noch erschütternder: In den Darstellenden Künsten gaben 86 Prozent der professionellen Freischaffenden an, nicht von ihrem Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit leben zu können. Wenig überraschend haben viele äusserst tiefe Altersrenten, die Rentenlücke in der beruflichen Vorsorge ist gross. Aber auch bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und teilweise auch Mutterschaft sind Kulturschaffende ungenügend abgesichert.

Die Verbände der Kulturschaffenden spielen eine herausragende Rolle, um im Kultursektor gute Arbeitsbedingungen, angemessene Einkommen und Zugang zu sozialer Sicherheit zu gewährleisten. Die Einhaltung ihrer GAV-Löhne, Gagen- und Honorarempfehlungen ist entscheidend. Sie muss im Rahmen der staatlichen Kulturförderung garantiert sein. In Bezug auf die soziale Sicherheit begrüsst der SGB den Vorschlag, die Bestimmungen für Kulturschaffende in der AHV auszuweiten und das Beratungsangebot auszubauen. Es braucht aber auch Lösungen, um Kulturschaffende mit stetig sinkenden Pensen in der Arbeitslosenversicherung besser abzusichern. Heute sind die Betroffenen faktisch ausgeschlossen vom Bezug von ALV-Taggeldern. Und die angedachte gesamtschweizerische Beratungs- und Dienstleistungsstelle für Kulturschaffende muss unter Einbezug der Berufsverbände konkretisiert werden. Denn nur sie verfügen über breite Erfahrungen und fundierte, branchenspezifische Kenntnisse. Bestehende regional und branchentechnisch spezialisierte Beratungsangebote dürfen nicht untergraben werden. 

Vehement kritisieren die Gewerkschaften jedoch den mittlerweile dreifach reduzierten Zahlungsrahmen für die Umsetzung der Kulturbotschaft: Nachdem erstens bereits im Voranschlag 2024 2 Prozent gekürzt wurden und zweitens darauf aufbauend ein abflachender Wachstumspfad für die Kulturausgaben festgelegt wurde, soll nun drittens eine weitere Kürzung von 1.4 Prozent gegenüber den im Vorentwurf zur Kulturbotschaft geplanten Ausgaben vollzogen werden. Auf Basis dieses Zahlungsrahmens ist es schlicht nicht möglich, die vielen konkreten, teils neuen kulturpolitischen Ziele und Projekte in der kommenden Förderperiode auch tatsächlich umzusetzen und zu erreichen. Die Gewerkschaften fordern deshalb, dass auf die geplanten Kürzungen verzichtet wird.
 

Zuständig beim SGB

Gabriela Medici

stv. Sekretariatsleiterin

031 377 01 13

gabriela.medici(at)sgb.ch
Gabriela Medici
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