Von 2004 bis 2006 hat die Temporärarbeit in der Schweiz um knapp 60% zugenommen. Gegenüber 1993 hat sie sich sogar vervierfacht. Die starke Zunahme der Temporärarbeit ist kein spezifisch schweizerisches Phänomen. Alle europäischen Länder, für welche Daten verfügbar sind, verzeichneten im selben Zeitraum einen deutlichen Anstieg der Temporärbeschäftigung.
Die Temporärarbeit muss klar zu den prekären Arbeitsverhältnissen gezählt werden. Dies gilt insbesondere für die Schweiz. Denn auch nach quasi ununterbrochener Temporärarbeit - häufig beim gleichen Einsatzbetrieb - hat der temporär Angestellte keinen Anspruch auf eine Festanstellung, weder beim Verleiher noch beim Einsatzbetrieb. Die für die Temporärarbeit typische Benachteiligung bei den Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und letztlich den Beförderungsaussichten wird nicht durch gesetzliche oder gesamtvertragliche Weiterbildungspflichten abgefedert. Die häufig kurze Einsatzdauer kann bei Krankheit oder Kündigung zu Lücken in der Absicherung führen. Anders als in den europäischen Staaten kennt die Schweiz keinen Ausschluss des Personalverleihs für gefährliche Tätigkeiten aus Gründen der Arbeitssicherheit.