Es ist dem SGB aufgefallen, dass der vorliegende Entwurf wenig zum Arbeitnehmendenschutz sagt. Beispielhaft sei dies anhand der Altlastenverordnung ausgeführt: In dieser wird z.B. der Grenzwert (Bleiwert) gesenkt, ab dem saniert werden muss. Es findet sich aber nichts Spezifisches zum Arbeitnehmendenschutz in den Rechtstexten. Dies gilt z.B. für die Regelungen, welche ein «Sanierungsprojekt» verlangen. Hier müsste u.E. auch verlangt werden, dass ein Arbeitssicherheits-konzept Teil des Projekts sein muss.
Weiter sind Probleme wie die Feinstaubbelastung in unterirdischen Bahnhöfen nicht thematisiert. Wir bitte um entsprechende Ergänzung.
Generell bittet der SGB darum, konsequent die Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Texten aufzunehmen bzw. gegebenenfalls auf bestehende Bestimmungen in anderen Rechtstexten zu verweisen.
Die Stellungnahmen zu den einzelnen Rechtstexten finden sich in der Vernehmlassungsantwort (siehe Link unten).