An ihrer letzten Sitzung hat die Wirtschaftskommission des Ständerates WAK-S Entscheide getroffen, die den Lohnschutz infrage stellen und im Widerspruch zu den Bilateralen III stehen. Der SGB fordert das Ständeratsplenum auf, diese Entscheide in der Session zu korrigieren.
Gewerkschaften, Arbeitgeber und der Bund haben nach langen Verhandlungen ein Lohnschutzpaket mit 14 Massnahmen ausgearbeitet, das den Lohnschutz im Rahmen der Bilateralen III sichert. Die WAK-S hat dieses Lohnschutzpaket leichtfertig weggeworfen und Entscheide gefällt, die nicht nur den Lohnschutz, sondern auch die Bilateralen III infrage stellen.
Die Bilateralen III sehen vor, dass die Schweiz neu nur noch für ausländische Firmen eine Kaution verlangen kann, die bereits in der Vergangenheit zu tiefe Löhne bezahlt haben. Die WAK-S hat im Widerspruch zu den Bilateralen III entschieden, dass weiterhin auch Firmen eine Kaution hinterlegen müssen, deren Löhne noch nie beanstandet wurden. Die Kaution ist eine Geld-Sicherheit, die ausländische Firmen heute hinterlegen müssen, wenn sie in dumpinggefährdeten Branchen in der Schweiz arbeiten wollen. Sie wurde eingeführt, weil es schwierig ist, Firmen im Ausland zu sanktionieren. Im Lohnschutzpaket mit den 14 Massnahmen wurde als Ersatz für die heutige Kaution unter anderem eine verschärfte Subunternehmerhaftung eingeführt. Diese wurde von der WAK-S ebenfalls gestrichen.
Ebenfalls gestrichen wurde der Schutz von Personalvertretern gegen missbräuchliche Kündigungen («Massnahme 14»). Dies ist ein sehr wichtiges Element des Lohnschutzpaketes. Denn die Personalvertreter setzen sich im Betrieb dafür ein, dass die Löhne und die Arbeitsbedingungen korrekt sind. Ein wirksamer Schutz vor Kündigungen schützt diese wichtige Funktion.
Was nun aus dem Widerspruch zu den Bilateralen III folgt, ist nicht ganz klar. Ist es eine Aufforderung an den Bundesrat, das Paket neu zu verhandeln? Oder soll die Schweiz das Abkommen bereits vor der Inkraftsetzung bewusst nicht einhalten? Im zweiten Fall könnte die Europäische Kommission Strafmassnahmen gegen die Schweiz im Bereich des Lohnschutzes ergreifen. Der Lohnschutz würde verschlechtert, was für die Arbeitnehmenden in der Schweiz klar negativ wäre.
Wahrscheinlich lehnt die Kommissionsmehrheit die Bilateralen III grundsätzlich ab. Doch dann sollte sie das auch klar so entscheiden.
Die grossen Wirtschaftsräume USA, EU und China agieren viel protektionistischer. Sie schotten sich ab oder subventionieren im Fall von China ihre Exporte stark. Für die Löhne und die Arbeitsplätze in einer kleineren, offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz ist das ein Nachteil. Für die Schweiz wäre es deshalb wichtig, mit der EU, ihrer Nachbarin und wichtigsten Partnerin, gute und geregelte Beziehungen zu unterhalten. Das setzt aber voraus, dass die bürgerlichen Parteien das auch wollen.

