Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden

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Verfasst durch Paul Rechsteiner, Präsident SGB

Paul Rechsteiner zum Streik im Spital „La Providence“

Wenn irgendwo in diesem Land eine Gemeinde ein Schulhaus bauen will, so ist es selbstverständlich, dass der Dachdeckermeister, der den Auftrag für das Schulhausdach erhalten will, den entsprechenden Branchen-Gesamtarbeitsvertrag einhalten muss. Wenn der Kanton Bern die Buslinie, mit der Sie, liebe Journalistinnen und Journalisten, vielleicht heute gekommen sind, zur Vergabe ausschreiben will, so muss der Anbieter den kantonalbernischen Bus-Gesamtarbeitsvertrag einhalten, egal ob der Anbieter Bernmobil, Postauto oder Dysli heisst.

Wenn der Staat eine Leistung einkauft, so tut er das mit Steuergeldern. Es darf nicht sein, dass der Staat das Geld, das wir Arbeitnehmende als Steuern bezahlen, dazu verwendet, um unsere Löhne zu drücken. Der Staat darf kein Lohndumping betreiben. Er hat Güter und Leistungen nur bei Anbietern einzukaufen, die die Gesetze einhalten und die die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen und Löhne einhalten.

Das ist der Grundgedanke, wie er in den Submissionsgesetzen steht. 1994 hat die Schweiz das WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet, gestützt darauf wurden dann die bilateralen Verträge mit der EU abgeschlossen, insbesondere das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Alle Kantone haben sich auf diese Marktöffnung eingestellt und eine Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) abgeschlossen und in das kantonale Recht überführt – auch der Kanton Neuenburg (siehe Beilage).

Was im Beschaffungswesen gilt, muss auch bei Leistungsaufträgen und bei der Vergabe von Subventionen gelten. Wenn ein Kanton ein Spital auf die kantonale Spitalliste setzt und diesem Spital sogar noch Subventionen zahlt, so muss dieses Spital den kantonalen Gesamtarbeitsvertrag einhalten. Genau so steht es auch im Neuenburger Beschluss über die kantonale Spitalliste. Im Kanton Neuenburg besteht ein kantonaler GAV unter dem Namen „Santé 21“, der für die staatlichen und privaten Anbieter im Neuenburger Gesundheitswesen gilt, für alle Spitäler, für die Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Spitex.

Nun will eine private, gewinnorientierte Firma, die Genolier Swiss Medical Network GSMN, eines dieser Spitäler aufkaufen, das Spital „La Providence“. Auf Befehl von Genolier hat „La Providence“ den GAV "Santé 21" bereits gekündigt, damit die Löhne und Anstellungsbedingungen runtergefahren werden können. Zusätzlich verlangt Genolier vom Kanton Neuenburg weitere Subventionen – der Regierungsrat will diese offenbar auch gewähren. Und im Widerspruch zum in Kraft stehenden Beschluss über die Spitalliste will der Regierungsrat „La Providence“ weiter auf der Spitalliste lassen, auch wenn Genolier die Löhne unter GAV-Niveau kürzt.

Den GAV missachten, Löhne senken, zusätzliche Subventionen einfordern, und dafür den Privataktionären der Genolier SA fette Gewinne ausschütten – so stellt sich Genolier das Gesundheitswesen der Zukunft vor. Nach Aufkäufen von Kliniken in Genf, in der Waadt und im Tessin streckt Genolier die Hand auch nach Neuenburg aus. Die Neuenburger Regierung zeigte sich bislang nicht im Stande, Genolier in die Schranken zu weisen. Sie scheint gewillt, die eigenen Gesetze sowie die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zu missachten. Das ist nicht akzeptabel. Die Belegschaft von „La Providence“ hat den Kampf gegen diese unsoziale Politik von Genolier aufgenommen und ist in den Ausstand getreten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die ganze Gewerkschaftsbewegung erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten von „La Providence“.

Medienmitteilung SGB

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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Daniel Lampart
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