Der SGB begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, eine Sozialplanpflicht einzuführen. Dieser soziale Fortschritt drängte sich seit langem auf – der Schutz der Arbeitnehmenden vor Massenentlassungen ist in den Nachbarstaaten im Unterschied zur Schweiz in den letzten Jahren kontinuierlich weiter entwickelt worden. Der SGB bedauert jedoch, dass diese Pflicht nur für Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten soll. Er beantragt, diesen Sockel auf 100 zu senken, damit mehr Arbeitnehmer/innen von einer Abfederung der negativen Folgen einer Massenentlassung profitieren können.
Klar lehnt der SGB hingegen ab, dass die Übernehmer eines im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworbenen Betriebes künftig von der Pflicht enthoben werden sollen, die bisherigen Arbeitsverträge zu übernehmen. Eine solche Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken des Personals ist inakzeptabel. Eine Sanierung hat in erster Linie die Stellen zu erhalten. Das sehr flexible Schweizer Arbeitsrecht ermöglicht den Arbeitgebern genügend Spielraum. Die Aufgabe dieser bisherigen Garantie bedeutet nichts anderes, als die Kosten der Sanierung der Arbeitslosenversicherung zu übertragen.
Die Behauptung, wonach im Falle von Insolvenz die Garantie der bisherigen Arbeitsverträge für die Neuerwerber die Übernahme solcher Betriebe erschwerte, ruht auf keiner empirischen Grundlage. Dem SGB ist kein Fall bekannt, in dem ein potentieller Neuerwerber eines insolventen Betriebes auf dessen Erwerb wegen der Übernahmepflicht der bisherigen Arbeitsverträge verzichtet hat. Hingegen gibt es viele missbräuchliche Konkursfälle, mittels derer anstehenden Lohnforderungen zu entkommen versucht wird. Schliesslich sind auch Pseudo-Sanierungen, deren wirkliches Ziel die Entlassung von Personal ist, eine Wirklichkeit. Dagegen sind Massnahmen zu ergreifen.