Solidarhaftung ist notwendig

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung
Verfasst durch Marco Kistler

Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat das Problem der Scheinselbstständigkeit im Rahmen der Personenfreizügigkeit erkannt hat. Mit der heute ans Parlament verabschiedeten Botschaft über die „Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit“ zeigt er sich gewillt, die flankierenden Massnahmen zu verschärfen. Die geplanten neuen Sanktionsmöglichkeiten bei Scheinselbständigkeit und Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingungen sind ein wichtiger erster Schritt und wurden vom SGB schon länger gefordert.

Unzureichend bleibt aber der Schutz vor dem Subunternehmer-Dumping. Am Schluss dieser oftmals über mehrere Subunternehmen gehenden Dumping-Ketten stehen die Arbeitnehmenden und ihre Löhne und Arbeitsbedingungen. Der SGB verlangt darum die Einführung der Solidarhaftung. Jeder Unternehmer würde damit zu Recht verpflichtet, für die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbedingungen und vertraglich festgelegten Löhne durch die Subunternehmer geradezustehen.

Auskünfte:

Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11
Marco Kistler, Kommunikation SGB, 079 297 79 23

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

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