Die Schweizerfahne und die der Europäischen Union

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SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
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SGB Vorstand verabschiedet Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket

Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat heute die Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützt, wenn das Parlament das Lohnschutz-Paket des Bundesrates ohne Abstriche übernimmt. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB ab.

Der SGB unterstützt das Europapaket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgeschlagenen 14 Massnahmen im Bereich Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.

Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung aufheben und die funktionierende Grundversorgung abschaffen. Was das bedeutet, hat sich erst vor kurzem, im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt: extreme Preisanstiege für KonsumentInnen und Unternehmen, und gleichzeitig ausserordentliche, durch nichts gerechtfertigte Profite für die im Handel tätigen Stromriesen. Das Abkommen und die damit verbundene vollständiger Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.

Der SGB fordert zudem, dass das Europa-Paket – wie bisherige bilaterale Abkommen – dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Bevölkerung soll wie bisher über die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU entscheiden können. Die Bilateralen III sind kein neuer Staatsvertrag. Somit unterliegen sie bisher nicht dem obligatorischen Referendum. Das Ständemehr ist in der Verfassung klar geregelt und sollte politisch weder instrumentalisiert noch ausgeweitet werden.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB ist als PDF-Download verfügbar.
 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Co-Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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