SGB mahnt Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen an

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Medienmitteilung

Treffen des IAO-Generaldirektors mit dem Bundesrat

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst, dass der Bundesrat den Dialog über den Schutz von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern vor missbräuchlichen Kündigungen vorantreiben will. Endlich geht der Bundesrat wieder ein Engagement ein, etwas für den besseren Schutz der Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter zu tun. Der SGB besteht darauf, dass diesem Versprechen, das Volkswirtschafts- und Arbeitsminister Johann Schneider-Ammann am Montag anlässlich des Treffens mit dem Generaldirektor der internationalen Arbeitsorganisation (IAO) Guy Ryder abgegeben hat, nun auch Taten folgen. An dem Treffen, zu dem auch die Sozialpartner eingeladen worden waren, betonten die Gewerkschaftsvertreter, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz nicht vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen geschützt sind und dass die Schweiz deswegen von der IAO verurteilt worden ist. Der SGB forderte deshalb sowohl den Bundesrat als auch die Arbeitgebervertreter auf, endlich Hand zu bieten für eine Lösung, die den ILO-Abkommen entspricht.

Dass ein besserer Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen Not tut, zeigt ein aktuelles Beispiel: Das Spital „La Providence kündigte widerrechtlich und fristlos 22 Gewerkschaftsvertrauensleuten, die sich in Neuenburg mit einem Streik gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags und die Erhöhung der Arbeitszeiten wehren. Bereits letzten Herbst hat der SGB in einem Schwarzbuch Dutzende von Fällen bekanntgemacht, in denen Angestellte wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements Repressalien erfahren haben.

Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der IAO-Abkommen 87 und 98 dazu verpflichtet, Arbeitnehmende zu schützen, die kollektive Anliegen und damit öffentliche Interessen vertreten. Die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigerte sich jedoch, die zum zwingenden Völkerrecht gehörenden Normen umzusetzen. Deshalb reichte der SGB im Jahr 2003 bei der ILO eine Klage ein, die bereits ein Jahr später von dieser gutgeheissen wurde. Nachdem der Bundesrat endlich Vorschläge zur Verbesserung des Kündigungsschutzes unterbreitet hatte, suspendierte der SGB seine Klage im Jahr 2009. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber lehnten die Minimalvorschläge des Bundesrats jedoch ab, so dass der SGB die Klage letzten Herbst wieder reaktivierte.

 

Auskünfte

Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, 079 277 61 31

Luca Cirigliano, SGB-Zentralsekretär, zuständig für Arbeitsrecht, 076 335 61 97

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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