Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dass die Direktion des Spitals „La Providence“ gegen 22 Angestellte eine fristlose Kündigung ausgesprochen hat. Der SGB drückt den Betroffenen seine Solidarität aus.
Diese Eskalation des Arbeitskonfliktes in dem Neuenburger Spital ist nicht haltbar. Damit wird das in der Bundesverfassung garantierte Streikrecht verletzt. Es darf nicht sein, dass mit fristloser Kündigung rechnen muss, wer sich mit einem Streik für die Beibehaltung eines Gesamtarbeitsvertrages wehrt. Dies gilt auch hierzulande, umso mehr als die Schweiz dem Abkommen der internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO) über den Schutz der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor missbräuchlichen Kündigungen beigetreten ist.
Mit ihrem Vorgehen tritt die Spitalleitung von „La Providence“ die Sozialpartnerschaft mit Füssen. Gleichzeitig will das Spital auch in Zukunft von Subventionen der öffentlichen Hand profitieren. Die Neuenburger Regierung muss diesem Vorgehen endlich Einhalt gebieten, so wie es auch das Neuenburger Parlament verlangt.
Auskünfte
- Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB 079 249 59 74