Schwarzarbeit endlich konsequent bekämpfen

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Gewerkschaftsrechte
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

Vorschau Session

Schwarzarbeit wird in der Schweiz immer noch nicht mit letzter Konsequenz bekämpft, zeigt ein Bericht des Bundesrats. Bei der Beratung des Schwarzarbeitsgesetzes muss das Parlament nun Konsequenzen ziehen. Denn Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit.

Wegen Schwarzarbeit fehlen den Sozialversicherungen Beiträge, zudem stehen Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor offen. Nicht zuletzt erwerben sich Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Firmen. All dem muss der Ständerat bei der Beratung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in der Frühjahrssession Rechnung tragen.

Der SGB fordert eine kohärente Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden spätestens am ersten Arbeitstag bei den Sozialversicherungen angemeldet haben. Mit der Reform des BGSA muss deshalb die auf bürgerliche parlamentarische Vorstösse zurückgehende Abschaffung dieser Pflicht rückgängig gemacht werden, wonach Arbeitgeber ihre Arbeitnehmenden sofort bei den Sozialversicherungen anzumelden und ihnen den Versicherungsausweis zuzustellen haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen.

Bussen müssen abschrecken

Konsterniert sind die Gewerkschaften über den Beschluss des Nationalrats, die Bussen für eine Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten (Art. 18a BGSA-Entwurf) zu streichen, dem eine bürgerliche Minderheit der Ständeratskommission folgen will. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat (maximal 1000, im Wiederholungfall bis zu 5000 Franken), nicht nur zu übernehmen, sondern noch zu verschärfen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmender verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000, im Wiederholungsfall bis zu 50'000 Franken bestraft werden können. Ansonsten wäre es Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit lächerlichen 1000 Franken Busse davonzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null!

Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Bessere Zusammenarbeit

Um Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen zu können, braucht es zudem eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden untereinander und mit den paritätischen Organen, wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorliegt. Behörden sollen im Fall von Schwarzarbeit, die ja in der Regel auch direkt gegen GAV-Bestimmungen verstösst (Falschabrechnung von Löhnen etc.), die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation liesse sich in Zeiten steigender Schwarzarbeit selbst in Bereichen, wo eigentlich die Flankierenden Massnahmen greifen sollten, Schwarzarbeit nicht wirkungsvoll bekämpfen.

Sans-Papiers legalisieren

Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation langjährig anwesender und erwerbstätiger Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien und der Schwarzarbeit in diesen Bereichen dauerhaft eine wichtige Grundlage entziehen.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
Top