Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Vernehmlassungen
Verfasst durch Luca Cirigliano

SGB ist skeptisch angesichts langer Umsetzungsfrist für Kontrollen durch die Kantone.

Der SGB begrüsst die Bestrebungen, den Schutz vor nichtionisierenden Strahlung zu verstärken. Wie bereits beim zugrunde liegenden Bundesgesetz unterstützt der SGB auch den Entwurf zur Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) vollumfänglich.

Was die Kontroll-Offensiven durch die Kantone angeht, ist der SGB skeptisch, da diese für die Umsetzung bis 2027 Zeit haben sollen. Dies ist für uns zu lange. Die Kantone sollen vielmehr innerhalb einer Frist von maximal 3 Jahren nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen alle Betriebe mindestens einmal kontrolliert haben.

Zentral ist für den Gewerkschaftsbund zudem die vorgeschriebene Verwendung von Schutzausrüstung. Er weist jedoch auf das Problem in der Praxis hin, das mit dem Verordnungsentwurf bestehen bleibt, dass viele Arbeitgeber sich weigern, die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmenden anzuschaffen und zu bezahlen.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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