Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen: Studie stellt Handlungsbedarf fest

  • Arbeitsrechte
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Verfasst durch Luca Cirigliano

Die Schweiz muss das Kündigungsrecht endlich grundrechtskonform und sozialpartnerschaftlich gestalten!

Das Schweizer Kündigungsrecht ist in gewissen Teilen weder menschenrechtskonform, noch entspricht es den Grundsätzen der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) und der EMRK. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Bundesrats.

Der Bundesrat hatte die Studie bei den Professoren Jean-Philippe Dunand und Pascal Mahon von der Uni Neuenburg in Auftrag gegeben. Bereits letzten Oktober war der erste Teil der Studie publiziert worden, mit verheerendem Fazit. Dieses bestätigt nun der am 22. Juni veröffentlichte zweite Teil, der sich insbesondere mit dem Schutz streikender Arbeitnehmender beschäftigt: Die beiden Professoren stellen grosse Defizite beim Schutz von ArbeitnehmervertreterInnen gegen antigewerkschaftliche, missbräuchliche Kündigungen fest. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) verletzte ILO- und von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Grundrechte.

SGB fordert konkrete Projekte für besseren Kündigungsschutz

Nun darf es nicht bei der Feststellung von Handlungsbedarf bleiben. Der SGB fordert konkrete Projekte, um das Schweizer Kündigungsrecht grundrechtskonform und gemäss den Bedürfnissen einer echten Sozialpartnerschaft zu gestalten. Sollte der Bund seine Verantwortung gegenüber den menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrnehmen, müsste mit vermehrten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerechnet werden. Klagen könnten insbesondere entlassene Vertrauensleute, Mitglieder von Pensionkassen-Stiftungsräten und andere von antigewerkschaflichen Kündigungen betroffene Arbeitnehmende. Auch wird der SGB die Nichteinhaltung der Konventionen durch die Schweiz in der ILO thematisieren: Hier riskiert die Schweiz, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden.

Gerade die Neuenburger Studie zeigt, wie wichtig die international garantierten Grundrechte für die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind. Tatsächlich spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte neben den ILO-Arbeitsnormen eine zunehmend wichtige Rolle in der Schweiz. Die von ILO und EMRK festgehaltenen Sozial- und Arbeitsrechte garantieren den Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich im Betrieb zu organisieren, Vertragsverhandlungen ohne Angst vor Repressalien zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen. Daher engagieren sich die Gewerkschaften seit jeher für die Verankerung und Weiterentwicklung dieser emanzipatorischen Grundrechte, welche die Arbeitnehmenden in unserem Land vermehrt schützen sollen.

Die international verankerten Grundrechte in der Form von Völkerrecht stellen einen wichtigen Ausgleich zu einer rein ökonomisch verstandenen Globalisierung dar. Sie schreiben dem Staat konkrete positive Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmenden vor, beispielsweise im Bereich des Schutzes vor missbräuchlichen Kündigungen.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

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