Schönfärberischer Bericht der EFK zu Massnahmen gegen Lohndumping

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

SGB weist Schlussfolgerungen der EFK zurück und fordert: flankierende Massnahmen sofort ausbauen

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) zeichnet in Ihrem Bericht über die Aufsichtstätigkeit des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ein viel zu rosiges Bild. Die Schlussfolgerung der EFK, dass das Konzept und die Umsetzung der Aufsicht über die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit angesichts der heutigen Arbeitsmarktsituation in der Schweiz "angemessen" seien, wird vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) zurückgewiesen. Sie widerspricht sogar dem EFK-Bericht selber, der den Finger auf zahlreiche Schwachstellen legt.

Die täglichen Erfahrungen der Gewerkschaften auf dem Terrain und die regelmässig aufgedeckten krassen Lohndumping-Fälle zeigen, dass das Kontrollsystem der heutigen Arbeitsmarktsituation keinesfalls gerecht wird, gerade auf dem Bau. Insbesondere muss das SECO dafür sorgen, dass die bestehenden Instrumente genutzt oder gestärkt werden, etwa die Möglichkeit bei Verfehlungen eine Baustelle zu schliessen. Nur so kann rasch gegen Firmen vorgegangen werden, die krasses Lohndumping betreiben und korrekt zahlende Arbeitgeber in der Schweiz ausbooten. Weiter braucht es rasch höhere Bussen. Es ist in diesem Zusammenhang unverständlich, dass die Erhöhung der Bussen auf 30'000 Franken vom Bundesrat trotz positiver Aufnahme in der Vernehmlassung nicht sofort umgesetzt wird.

Die EFK fordert richtigerweise, dass die Entsendemeldungen einer summarischen Kontrolle unterzogen werden müssen. Gerade in dieser Frage weisen die Bestrebungen des SECO aber in eine andere Richtung: Es will den Kantonen verbieten, solche summarischen Kontrollen durchzuführen. Diese Kontrollen sind wichtig, weil ohne grossen Aufwand verdächtige Konstellationen identifiziert werden können (z.B. Dutzende "Selbständigerwerbende" aus verschiedenen Branchen, die am selben Fassaden-Montage-Auftrag arbeiten; Firmen, die sich unter verschiedenen Namen melden; usw.). Richtig liegt die EFK auch mit ihrer Kritik, dass die Bussen nicht nur verhängt, sondern auch einkassiert werden müssen.

Ohne Verschärfung der Flankierenden Massnahmen gelingt es nicht, den Grundsatz durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Wird dieser Grundsatz zu oft mit Füssen getreten, kommt bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen eine Abwärtsspirale in Gang, die allen Arbeitnehmenden und den korrekten Arbeitgebern schadet.

Auskünfte:
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74
  • Daniel Lampart, Leiter SGB- Sekretariat und Chefökonom, 079 205 69 11

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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