Schweizerfahne vor EU-Fahne

Foto: © stadtratte / istockphoto

 

Schlüsselrolle der eigenständigen Flankierenden Massnahmen

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung

SGB-Kommentar zum Observatoriumsbericht

Die Internationalisierung der Gesellschaft und der Wirtschaft haben in den meisten Ländern zu einer höheren Einwanderung geführt – unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Dazu kommt, dass Stelleninserate seit den 2000er-Jahren fast weltweit sichtbar sind, während ein Arbeitgeber vor dem Jahr 2000 in einer ausländischen Zeitung inserieren musste, um Stellensuchende ausserhalb der Schweiz anzusprechen.

Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den Flankierenden Massnahmen hat die Dumpingproblematik bei Anstellung von AusländerInnen in der Schweiz entschärft. KurzaufenthalterInnen beispielsweise verdienen heute bei gleicher Arbeit weitgehend denselben Lohn wie SchweizerInnen und niedergelassene AusländerInnen. Im alten Kontingentssystem waren sie hingegen deutlich schlechter gestellt, was Gefahren für das ganze Lohngefüge mit sich brachte.
Gleichzeitig hat die Personenfreizügigkeit den Marktzugang für zwei potenziell prekäre Arbeitsformen erleichtert, nämlich für Dienstleistungen von ausländischen Firmen (Entsendungen, Selbständige) und Temporärarbeit (Verleih von KurzaufenthalterInnen u.a.). Die ausländischen Firmen haben Arbeitsverträge mit deutlich tieferen Löhnen, was ein erhebliches Dumpingrisiko birgt. Mittlerweile haben sie in gewissen Regionen bereits einen Marktanteil von 10 Prozent und mehr; In einzelnen Branchen sogar von gegen 30 Prozent (Holz-, Metallbau u.a.).

Die Flankierenden Massnahmen spielen eine Schlüsselrolle bei der Verhinderung von negativen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit. Sie müssen deshalb gestärkt und nicht geschwächt werden. Deshalb muss der eigenständige Lohnschutz im Rahmenabkommen mit der EU gewährleistet sein. Eine Übernahme des EU-Rechts und eine Kompetenz des Europäischen Gerichtshofs sind mit viel zu grossen Risiken verbunden. Zur Verhinderung von Missbräuchen bei der Temporärarbeit müssen Temporäre prioritär zu gleichen Bedingungen angestellt werden wie die Festangestellten im Betrieb. Entscheidend ist schliesslich ein Nein zur SVP-Kündigungsinitiative, welche den gesamten Bilateralen Weg in Frage stellen würde.
 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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