Schaffhauser Gartenbauer knacken 4000-Franken-Grenze

  • Löhne und Vertragspolitik
Artikel
Verfasst durch Ewald Ackermann

Erfolg, auch dank Engagement und Streik

Der Gartenbau gehört zu den Tieflohnbranchen. Die Mindestlohnempfehlung liegt in den meisten Kantonen bei gerade mal 3450 Franken/Monat. Auch in Schaffhausen. Speziell war in Schaffhausen jedoch auch, dass die dortigen Gartenbau-Angestellten nicht mehr bereit waren, solche Löhne weiterhin zu schlucken. Sie organisierten sich in der Unia und waren gewillt, notfalls für besseren Lohn zu kämpfen. Der Notfall trat ein, weil der Arbeitgeberverband JardinSuisse im Juni die entsprechenden Verhandlungen mit der Unia abbrach. Weil am Verhandlungstisch ohne Gehör, streikten ab dem 3.7. im Schaffhauserischen 80 Gartenbauer für faire Mindestlöhne.

Der Kampf hat sich ausbezahlt. Am 8.7. willigten die vom Streik betroffenen 9 Unternehmen in eine Vereinbarung ein. Diese sieht vor, dass die Mindestlöhne in zwei Schritten deutlich angehoben werden.

In diesen 9 Unternehmen im Kanton Schaffhausen konnten folgende Regelungen erzielt werden:

  • Ein ungelernter Gartenbauer wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4100.-, ab 2015 auf 4200.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 3450.-
  • Ein Gartenbauer mit Berufsbildung wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4500.-, ab 2015 auf 4650.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 4020.-
  • Ein Gartenbauer mit Berufsbildung und 3 Jahren Erfahrung wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4900.-, ab 2015 auf 5100.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 4220.-

 

Auf 2 Jahre erstreckt ergeben sich somit sehr respektable Mindestlohnerhöhungen zwischen 630.-/Monat bis 880.-/Monat.

Damit diese Firmenvereinbarungen auf die ganze Branche im Kanton rasch modellbildend wirken, haben Unia und die Unternehmen eine Petition an die Adresse von Kanton und Gemeinden gestartet. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand sollen nur mehr Firmen zum Zug kommen, die der Vereinbarung entsprechende Mindestlöhne zahlen.

 

Das Schaffhauser Abkommen zeigt: Mindestlöhne über 4000.- sind möglich, auch wenn damit gleich ein „grosser Gump“ gemacht wird. Und zum zweiten: Kollektives Engagement, Zusammenstehen und streiken, wenn alle anderen Stricke reissen, bleibt ein Erfolgsrezept.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top