Risiken eindämmen und längere Verjährungsfristen

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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Verfasst durch Luca Cirigliano

SGB-Tagung zu Chancen und Risiken von Nano-Materialien

Bei der neuen Nano-Technologie darf sich die Asbest-Tragödie nicht wiederholen. An einer SGB-Tagung haben die Anwesenden deshalb bessere Information, Kontrolle und Schutz verlangt. SUVA und Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Verlangt sind auch längere Verjährungsfristen.

Die Gesundheitskommission des SGB befasst sich mit Fragen der Gesundheit am Arbeitsplatz. Für das Jahr 2013 legte die Kommission den Schwerpunkt bei den „Emerging Risks“ am Arbeitsplatz, also den Gesundheitsrisiken, deren schädliche Folgen sich erst nach sehr vielen Jahren zeigen. Dazu gehören auch Nano-Materialien, also Partikel in kleinster Grösse (häufig nur wenige Atome gross). Diese Materialien weisen jedoch ein grosses wirtschaftliches und technologisches Potential auf. Ihre Anwendung hat deshalb in den letzten 10 Jahren exponentiell zugenommen. Schätzungen gehen dahin, dass die künftige Anwendung weitere 10‘000 hochqualifizierte Stellen schafft.

SGB-Gesundheitskommission organisiert Tagung zu Nano

Genau aus diesem Grund – einerseits die grossen Chancen für die Medizinaltechnik und die Pharmabranche, andererseits die noch wenig erforschten Gefahren – lud die Gesundheitskommission des SGB am 2. Dezember 2013 Experten aus verschiedensten Bereichen zu einer Tagung in Bern ein. Die Teilnehmenden kritisierten denn auch den allzu sorglosen Umgang mit Nano-Materialen am Arbeitsplatz. So ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Nano-Materialien, einmal aufgenommen, im menschlichen Körper verhalten. Studien legen den Verdacht nahe, dass sich gewisse Nano-Materialien ähnlich wie Asbest-Fasern in gewissen Körperstellen anhäufen und dort zu Krebs und anderen schwerwiegenden Krankheiten führen können. Insbesondere zu solchen Langzeitfolgen ist i.S. Nano-Materialien viel zu wenig bekannt. Die SUVA und verschiedene Hochschulen führen denn nun auch Studien durch.

Von Asbest-Tragödie lernen: Längere Verjährungsfristen nötig!

An der Tagung war aus den Vorträgen und den Diskussionen eine übereinstimmende Einsicht festzustellen. Nano-Materialien bedingen am Arbeitsplatz als „Emerging Risk“ verschiedene Schutz-Massnahmen des Arbeitgebers. Sie müssen die Arbeitnehmenden im Unterschied zur aktuellen Praxis lückenlos über das Vorkommen von Nano-Materialien am Arbeitsplatz informieren, damit sich diese schützen können. Weiter muss die SUVA die Kontrollen in den Betrieben unbedingt verstärken. Denn gewisse Betriebe, die mit Nano-Materialien arbeiten, kontrolliert die SUVA heute nur alle paar Jahre. Die Risiken für die Arbeitnehmenden bei unsachgemässem Umgang sind in diesen Fällen untragbar.

Weiter kristallisierte sich an der Tagung heraus, dass die vom Bundesamt für Justiz in die Vernehmlassung gegebene Reform des Verjährungsrechts den Risiken der Nano-Materialien nicht gerecht wird. So wird bei (beruflichen) Gesundheitsschäden eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren vorgeschlagen. Studien zeigen aber, dass sich verschiedene Krebsformen erst nach 40 Jahren entwickeln. Hier ist dringender Handlungsbedarf nötig. Es ist nicht akzeptabel, dass der Bund nichts aus der Asbest-Tragödie lernt und den Opfern von Langzeitschäden – auch im Nano-Bereich – wegen zu kurzen Verjährungsfristen keine juristische Handhabe gegen die Verantwortlichen in die Hand gibt.

Als Fazit der Tagung mag also gelten, dass Nano-Technologie etwas Grossartiges ist und in der Schweiz gefördert werden muss – aber nur wenn korrekt „flankiert“.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
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