Richtig und kohärent bekämpfen

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Verfasst durch Luca Cirigliano

Sessionsvorschau: Schwarzarbeit

"Schwarze" Arbeitgeber schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit: Sozialversicherungsbeiträge fehlen, Lohn- und Sozialdumping stehen Tür und Tor offen. Zudem erwerben sie sich einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Arbeitgebern.

In der Session wird die Revision des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) diskutiert. Für den SGB ist Schwarzarbeit kohärent zu bekämpfen. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist, dass die Anmeldung bei den Sozialversicherungen durch den Arbeitgeber spätestens am ersten Arbeitstag erfolgt sein muss. Die Reform des BGSA hat deshalb all die parlamentarischen Vorstösse rückgängig zu machen, welche das Obligatorium der unterjährigen Anmeldung von Arbeitnehmenden durch die Unternehmen und den Versand eines Versicherungsausweises abgeschafft haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen.

Bussen sollen abschrecken

Konsterniert sind die Gewerkschaften über die Idee der WAK-N, Art. 18a BGSA-Entwurf zu streichen. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen des BGSA zu verschärfen und diese an die Leistungsfähigkeit der illegal Agierenden anzupassen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmenden verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000 Fr bestraft. Im Wiederholungsfall soll die Busse bis 50'000 Fr. betragen. Ansonsten ist es den Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit wenigen Tausend Fränkli Busse wegzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null! Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Besser kooperieren

Besser kooperieren müssen die verschiedenen Behörden untereinander resp. mit den paritätischen Organen (wenn ein allgemeinverbindlich erklärter GAV vorliegt). Behörden sollen bei Vorliegen von Schwarzarbeitssachverhalten, die gerade auch die Nicht-Respektierung von GAV-Bestimmungen (Falschabrechnung von Löhnen, etc.) beinhalten können, die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation ist in Zeiten von steigender Schwarzarbeit auch im Bereich der Flankierenden Massnahmen die effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht möglich.

Sans-Papiers legalisieren

Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation der langjährig anwesenden und erwerbstätigen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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